Kartellvorwürfe

US-Federal-Trade-Commission greift 42 Großkanzleien an

Wer als US-Kanzleimanager geglaubt hat, eine frühe Kapitulation vor Trumps Anti-Diversity-Ambitionen sei ein Schutzwall für alle Ewigkeit, sieht sich nun eines Besseren belehrt. Die Federal Trade Commission (FTC) warnte vor wenigen Tagen 42 Großkanzleien vor möglichen Kartellrechtsverletzungen. Grund ist deren Teilnahme am ‚Mansfield Certification Program‘, einem Diversity-Programm für die Anwaltschaft.

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FTC-Vorsitzender Andrew Ferguson begründet die Maßnahme mit dem Vorwurf „potenziell wettbewerbswidriger Absprachen zwischen Anwaltskanzleien bei DEI-Kennzahlen“. Laut Ferguson könnten solche Vereinbarungen „den Wettbewerb um Arbeitskräfte in juristischen Berufen verzerren, einschließlich Aspekten wie Einstellungsentscheidungen, Bezahlung und Beförderungen“.

FTC-Vorsitzender Andrew Ferguson

Berichtet hatte unter anderem ,Above the Law‘, die auch das Originalschreiben publizierte.

Das Mansfield Certification Program startete 2018. Teilnehmende Kanzleien verpflichten sich, bei Führungspositionen, Beförderungen und Einstellungen diverse Kandidatenpools zu berücksichtigen. Laut Diversity Lab, dem Anbieter des Programms, sollen mindestens 30 Prozent der Kandidaten aus unterrepräsentierten Gruppen stammen.

Die FTC sieht besonders die monatlichen „Wissensaustausch-Gespräche“ zwischen den teilnehmenden Kanzleien kritisch. In dem Warnschreiben heißt es, dass Kanzleien während dieser Gespräche mit ihren Konkurrenten „offen ihre innovativen Ideen für die Überwindung gemeinsamer Herausforderungen“ auf dem Arbeitsmarkt teilen sollen. Ferguson argumentiert, dass solche Absprachen den Arbeitsmarkt für Juristen beeinträchtigen könnten.

Die FTC betont in ihrem Schreiben, dass der Erhalt des Warnbriefs nicht bedeute, dass die Kanzleien illegales Verhalten gezeigt hätten. Gleichzeitig fordert die Behörde die Kanzleien auf, ihre Beziehungen zu Diversity Lab und ähnlichen Organisationen sowie zu Konkurrenzkanzleien zu überprüfen.

Unter den 42 betroffenen Kanzleien sind auch etliche, die in Deutschland tätig sind:  Covington & Burling, Debevoise & Plimpton, Dentons, DLA Piper, Gibson Dunn, Goodwin Procter, Greenberg Traurig, Hogan Lovells, K&L Gates, Latham & Watkins, Littler, Mayer Brown, McDermott Will & Schulte, Morgan Lewis, Ogletree Deakins, Reed Smith, Sidley Austin, Skadden Arps Slate Meagher & Flom, White & Case und WilmerHale.

Latham & Watkins und Skadden gehören zu den Kanzleien, die Trump Pro-bono-Leistungen zugesagt haben. WilmerHale wiederum klagt gegen die Regierung. Betroffen sind auch Paul Weiss, die erste Kanzlei, die vor Trump kapitulierte, und Perkins Coie, die – wie WilmerHale – bisher erfolgreich gegen Trump gerichtlich stritt. 

Für Paul Weiss wurden die vergangenen Tage dann noch etwas düsterer: Berichte, unter anderem von Bloomberg Law, The Lawyer und Financial Times brachten Kanzleichef Bred Karp in Verbindung mit Jeffrey Epstein – und zwar nach dessen erster Verurteilung 2008 und offenbar nicht im Kontext bestehender Mandate.

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