Noch am Montag schien der beispiellose Konflikt zwischen der Trump-Regierung und vier großen US-Kanzleien beendet. Das US-Justizministerium (DoJ) hatte beantragt, seine Berufungen gegen erstinstanzliche Niederlagen zurückzuziehen. Bundesrichter hatten die einschlägigen Executive Orders, mit denen Präsident Donald Trump gegen Perkins Coie, WilmerHale, Jenner & Block und Susman Godfrey vorgegangen war, als verfassungswidrig eingestuft. Der Eindruck: Die Exekutive kapituliert – ein Sieg für die Rule of Law.
Justizministerium auf Zickzackkurs
So bewertete es auch JUVE unter der Überschrift „Sieg auf ganzer Linie: US-Regierung zieht Klagen gegen Kanzleien zurück“. Die Rücknahme der Berufungen erschien als spätes Eingeständnis, dass die Anordnungen – Entzug von Sicherheitsfreigaben, Zutrittsverbote zu Bundesgebäuden, Drohungen gegenüber Mandanten mit Regierungsverträgen – rechtlich nicht zu halten waren.
Doch keine 24 Stunden später folgte die Kehrtwende.
Wie die ‚New York Times‘ berichtet, teilte das Justizministerium den Kanzleien am Dienstag per E-Mail mit, man werde den Antrag auf Rücknahme der Berufungen wieder zurückziehen und die Verfahren fortführen. Kurz darauf ging ein entsprechender Schriftsatz beim Berufungsgericht in Washington ein.
Phase der Unsicherheit hält an
Die juristische Lage ist ungewöhnlich, aber klar umrissen: Solange das Berufungsgericht dem ursprünglichen Antrag auf Rücknahme noch nicht stattgegeben hat, kann die Regierung versuchen, ihre „voluntary dismissal“ zurückzunehmen. Inhaltlich spricht allerdings wenig dafür, dass sich an der Bewertung der Executive Orders etwas ändert. Mehrere Bundesrichter – parteiübergreifend ernannt – hatten die Maßnahmen als verfassungswidrige Vergeltung qualifiziert.
Für den US-Rechtsmarkt ist die neue Volte mehr als nur eine prozessuale Fußnote. Sie verlängert die Phase der Unsicherheit, die seit Monaten anhält. Die Executive Orders zielten nicht nur auf einzelne Kanzleien, sondern auf ein strukturelles Machtmittel: den Zugang zum Staat. Der Entzug von Sicherheitsfreigaben, Hausverbot in Bundesgebäuden wie Gerichten, dazu die Drohung, Mandanten könnten Regierungsaufträge verlieren – all das ist für Wirtschaftskanzleien existenzbedrohend.
Die Drohkulisse ist so gewaltig, dass sich neun weitere Großkanzleien bekanntlich auf Deals mit dem Weißen Haus eingelassen und Pro-bono-Leistungen im Volumen von insgesamt 940 Millionen Dollar zugesagt hatten, um ähnlichen Anordnungen zu entgehen.
Streit könnte vor dem Supreme Court landen
Rechtspolitisch steht weiterhin die Kernfrage im Raum, ob die Exekutive Kanzleien wegen unliebsamer Mandate sanktionieren darf. Die erstinstanzlichen Entscheidungen lassen keinen Zweifel daran, dass sie das nicht darf: Die Auswahl und Vertretung von Mandanten ist durch die Verfassung geschützt; staatliche Repressalien verletzen fundamentale Prinzipien wie Due Process und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Sollte das Berufungsgericht diese Linie bestätigen, dürfte der Supreme Court zur letzten Instanz werden. Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass die Regierung auch dort unterliegt – sicher ist das jedoch nicht.
Für den US-Rechtsmarkt bleibt damit ein Zustand schwebender Eskalation. Die vier Kanzleien setzen ihren Widerstand fort und betonen ihre Verpflichtung gegenüber Mandanten und Rechtsstaat. Das Justizministerium signalisiert, dass es bereit ist, selbst offenkundige Niederlagen nicht kampflos hinzunehmen.
Was am Montag wie eine Entwarnung wirkte, entpuppt sich am Dienstag als Zwischenstand. Der Konflikt ist nicht beendet – er tritt in eine neue Phase. Für Wirtschaftskanzleien und und letztlich die ganze US-Gesellschaft ist das mehr als ein politisches Schauspiel: Es ist ein Stresstest für die Belastbarkeit rechtsstaatlicher Institutionen im wichtigsten Rechtsmarkt der Welt.