UWG-Novelle

Fliegender Gerichtsstand bleibt vorerst

Aufatmen unter IP-Spezialisten: Das Bundesjustizministerium plant derzeit keine gesetzgeberischen Aktivitäten, die den sogenannten 'fliegenden Gerichtsstand' aufheben oder einschränken würden. Das bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums auf JUVE-Anfrage. Das Thema war Anfang März durch eine Stellungnahme des Bundesrates zur laufenden Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wieder auf die Tagesordnung geraten.

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Der Bundesrat hatte seine Bitte damit begründet, dass die freie Wahl des Gerichtsstandes im Onlinehandel die Erfolgsaussichten für die Kläger verbessere und die Kosten für die Beklagten ohne sachlichen Grund erhöht würden. Damit sei die Regelung eine wichtige Ursache für die Durchsetzung ungerechtfertigter Abmahnforderungen.

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