Verbot von Leerverkäufen

Anwälte sehen BaFin-Verbot kritisch

Die BaFin hat einige spekulative Transaktionen an den Finanzmärkten bis auf Weiteres verboten. Die plötzliche Entscheidung der deutschen Finanzaufsicht rief außergewöhnlich viele Reaktionen hervor, die von harscher Kritik und Unverständnis bis Zustimmung reichen.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einige spekulative Transaktionen an den Finanzmärkten bis auf Weiteres verboten. Die plötzliche Entscheidung der deutschen Finanzaufsicht rief außergewöhnlich viele Reaktionen hervor, die von harscher Kritik und Unverständnis bis Zustimmung reichen.

Seit der vergangenen Woche sind ungedeckte Aktien-Leerverkäufe von zehn führenden deutschen Finanzinstitute verboten. Untersagt sind zudem ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen der Länder der Euro-Zone und Kreditausfallversicherungen ohne reale Grundlage , sogenannte ungedeckte Credit Default Swaps (CDS). Das Verbot gilt zunächst befristet bis Ende März 2011.

Die BaFin will damit Geschäften einen Riegel vorschieben, denen eine nicht unerhebliche Rolle für die Beschleunigung der Finanzkrise in der Eurozone zugeschrieben wird. Die Finanzmärkte erwischte das Verbot kalt. Neben der Zustimmung einiger Parteien hierzulande erntete die BaFin für ihren Alleingang viel Kritik von mehreren EU-Ländern, Privatbanken und auch von Seiten einiger angesehener Wirtschaftskanzleien.

Der Frankfurter Linklaters-Partner und Bankaufsichtsrechtler Andreas Steck bezweifelt etwa, dass die Finanzaufsicht ein solches Verbot überhaupt aussprechen durfte: „Auf eine Sicherung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte kann sich meines Erachtens nur schwer gestützt werden“, so Steck. Genau das habe die BaFin jedoch getan .

„Die Märkte funktionieren eigentlich genau wie sie sollen, da sie auf emittentenbezogene Nachrichten entsprechend reagieren. Das mag nicht notwendiger Weise im politischen und gesellschaftlichen Interesse sein. Dies wäre aber alleine eine währungspolitische Motivation.“

Auch der Leiter der deutschen Praxis für internationales Kapitalmarktrecht bei Allen & Overy, Okko Behrends, sieht das Verbot skeptisch: „Das offenbar auf politischen Vorgaben beruhende Maßnahmenpaket trägt in der Art und Weise, wie es zustande gekommen ist, nicht gerade zur Reputation des Finanzplatzes Deutschland bei.“

Anfängliche Unsicherheiten über Umfang und Reichweite der BaFin-Entscheidung sorgten für Ungewissheit: „Zunächst war bei dem Verbot der Kreditderivatetransaktionen der Adressatenkreis der Untersagung wegen des weiten Wortlautes der Verfügung nicht klar, was für reichlich Unruhe gesorgt hat“, sagte Steck. „Hier konnte man die Mandanten jedoch schnell beruhigen, da die Reichweite der deutschen aufsichtsrechtlichen Regelungen territorial auf deutschlandspezifische Sachverhalte limitiert ist. Dieses wurde auch umgehend von der BaFin bestätigt.“

Den Anwaltskanzleien jedenfalls spülte die Ankündigung reichlich Arbeit auf die Tische – auch wenn sich wohl kaum ein Betroffener finden wird, der bereit wäre, diese Grundsatzfrage ernsthaft mit der Aufsichtsbehörde auszufechten. Dennoch: „Aktuell bearbeiten ganze Teams die Anfragen von Mandanten, die teilweise ihr ganzes Geschäftsmodell in Deutschland überprüft haben wollen“, so Steck.

Viel diskutiert wird vor allem eine Zulässigkeit des Verbots von ungedeckten CDS-Verkäufen sowie Kreditderivaten auf Staatsanleihen der Eurozone. Hier scheinen etwa territoriale Zuständigkeiten nicht geklärt. Auch das uneingeschränkte Verbot ruft Kritik hervor. So stehe hinter den Maßnahmen die Absicht, Spekulationsgeschäfte einzuschränken, so Okko Behrends. Absicherungsgeschäfte sollen aber weiterhin erlaubt sein. Dies müsse zu einer einschränkenden Auslegung der Bestimmungen führen.

Die BaFin hatte ihr Verbot mit außergewöhnlichen Schwankungen bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone begründet. Außerdem hätten sich die Risikoaufschläge bei Kreditausfallversicherungen mehrerer Länder der Eurozone erheblich ausgeweitet. Dies habe die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährdet. Zuletzt hatten Spekulanten das hochverschuldete Griechenland noch stärker in Schwierigkeiten gebracht, daneben stehen auch Aktien und die Gemeinschaftswährung Euro unter Druck.

Bei Leerverkäufen veräußert ein Investor Wertpapiere, die er noch gar nicht besitzt. Er muss die Papiere später erwerben, um das Geschäft mit dem Käufer tatsächlich zu vollziehen. Entsprechend versucht er sich vor der fälligen Rückgabe an den ursprünglichen Verkäufer wieder billiger mit den Aktien einzudecken und wettet damit auf fallende Kurse. Je größer die gehandelte Anzahl von Wertpapieren ist, desto stärker sinkt in der Regel der Kurs beim Verkauf. Entsprechend groß sind die Gewinnaussichten der Spekulanten beim Rückkauf.

Bei ungedeckten Leerverkäufen haben sich Investoren die Papiere noch nicht einmal geliehen. Möglich ist dies, weil eine Lieferpflicht für Aktien meist erst nach Tagen besteht. Solche Geschäfte können Kursausschläge einer Aktie drastisch beschleunigen. (Astrid Jatzkowski, Marcus Jung, René Bender)

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