Verfassungsgericht

Honorare frei verhandelbar

Die Festlegung einer pauschalen Obergrenze für Verteidigerhonorare ist nicht verfassungsgemäß. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Juli und gab damit der Verfassungsbeschwerde des angesehenen Frankfurter Strafrechtlers Prof. Dr. Holger Matt gegen eine BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2005 statt.Der BGH hatte erklärt, Verteidiger dürften maximal das Fünffache des gesetzlichen Honorars verlangen, unabhängig davon, wie die Honorarvereinbarung gestaltet ist. Bei einem Ermittlungsverfahren ohne Hauptverhandlung läge das Maximum damit bei 4.000 Euro.

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Gerade Wirtschaftsstrafrechtler, deren Arbeit oft mit Verfahrenseinstellungen enden, aber Lkw-Ladungen Papier generieren, hatten das Urteil als völlig realitätsfremd kritisiert. Auch den Fällen, in denen Unternehmen beraten werden, würde es in keiner Weise gerecht. Kostendeckend könne mit einer solchen Kappungsgrenze nicht gearbeitet werden. Das sah nun auch der 1. Senat des BVerfG so.

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