Brandenburg

HFK erstreitet Entscheidung zu Rechtsberatungsvergaben

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  • JUVE

Bei Vergabeverfahren muss die Rechtsberatung in der Regel getrennt von anderen Beratungsleistungen ausgeschrieben werden. Dies entschied die Vergabekammer des Landes Brandenburg. Die Kanzlei HFK Rechtsanwälte hatte sich dagegen gewehrt, dass das brandenburgische Innenministerium für ein IT-Projekt zusammengefasst nach Beratern für vergaberechtliche und technologische Fragen gesucht hatte.

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Die Ausschreibung von Rechtsberatungsleistungen wird sowohl im öffentlichen Sektor als auch in der Privatwirtschaft häufig verknüpft mit anderen Beratungsdienstleitungen, beispielsweise von Ingenieur- oder IT-Büros. Ein Auftragnehmer soll dann mehrere Beratungsleistungen aus einer Hand erbringen. Dabei tritt oft einer der Dienstleister als Auftragnehmer auf und bringt andere als Subunternehmer unter oder die Berater gründen eine Bietergemeinschaft. Die rechtliche Zulässigkeit dieses Vorgehens im öffentlichen wie privaten Sektor ist seit Längerem in Fachkreisen umstritten. Marktkenner berichten sogar, dass Ingenieurbüros häufig juristische Beratung als ‚Nebendienstleistung‘ übernehmen.

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