„Vermögensteuerpläne überschreiten Grenze des Verantwortbaren“

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Prof. Dr. Thomas Rödder von Flick Gocke Schaumburg über den kommenden Entwurf eines Vermögensteuergesetzes

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Thomas Rödder
Thomas Rödder

JUVE: Die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hamburg wollen die Vermögensteuer wiederbeleben und einen Entwurf vorlegen. Erste Inhalte sind bekannt. Was ist davon zu halten?
Prof. Dr. Thomas Rödder: Die wirtschaftlichen Auswirkungen wären gravierend. Alle natürlichen Personen und alle Kapitalgesellschaften wären steuerpflichtig. Besteuert würde das gesamte Vermögen mit seinem Verkehrswert, wobei bei Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern jeweils ein hälftiger Ansatz vorgesehen ist. Der Steuersatz soll bei einem Prozent liegen. Privilegien etwa für Betriebsvermögen sieht der Entwurf nicht vor.

Ist eine Gleichbehandlung aller Vermögen nicht auch geboten?
Nein, eine Differenzierung wäre notwendig. Sie ist ja auch in der Erbschaftsteuer vorgesehen. Die Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer und fällt unabhängig vom Ertrag des Unternehmens an. Schmerzhaft ist sie vor allem für Betriebe, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken. Wir haben errechnet, dass sich durch die Vermögensteuer die Steuerbelastung des Ertrages bei niedrigen Gewinnen vervielfachen kann. Selbst in Verlustjahren soll die Vermögensteuer erhoben werden – sie wäre also ein echter Krisenbeschleuniger.

Die Freibeträge liegen bei zwei Millionen Euro für natürliche Personen. Ist das nicht großzügig?
Zunächst muss man sehen, dass der Freibetrag bei Vermögen oberhalb von zwei Millionen Euro auf bis zu 500.000 Euro abschmilzt. Für größere Unternehmen ist der Freibetrag fast zu vernachlässigen. Für Kapitalgesellschaften gibt es überdies nur eine Freigrenze von 200.000 Euro.

Ist eine regelmäßige Bewertung von Unternehmen und Immobilien realistisch? Immerhin soll die Vermögensteuer jährlich erhoben werden.
Das ist eines der großen Rätsel des Entwurfs. Die Finanzämter sind schon bei der Erbschaftsteuer mit der Bewertung der Unternehmen völlig überfordert. Aber auch dann, wenn für die Bewertung viele tausend Finanzbeamte neu eingestellt würden – das Ganze wäre extrem streitanfällig. Laut Gesetzentwurf soll der Verwaltungsmehraufwand zwar zu vernachlässigen sein. Das ist jedoch eindeutig falsch – auch die geschätzten Steuermehreinnahmen von 11,5 Milliarden Euro sind unrealistisch, weil die Vermögensteuer bei den Betroffenen massive Anpassungsreaktionen auslösen würde. Außerdem sind verschiedene Vorschriften offensichtlich europarechtswidrig.

Ihre Kanzlei könnte sich über viel neue Arbeit freuen.
Wir könnten vor allem unsere Bewertungs-Abteilung ausbauen und hätten auch sonst viel zusätzlichen steuerrechtlichen Beratungsbedarf. Aber darauf würden wir gerne verzichten, denn die Grenze des volkswirtschaftlich Verantwortbaren wäre überschritten. Steueraufkommen und Bürokratiekosten sowie sonstige Kollateralschäden stünden in keinem akzeptablen Verhältnis mehr. Ich gehe davon aus, dass Privatpersonen, Unternehmen und Kapital in nicht geringem Umfang ins Ausland abwandern würden – und damit wäre auch uns Beratern nicht gedient.

Das Gespräch führte Volker Votsmeier

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