40 unter 40

Verteidigung im Rampenlicht

Sie haben im Rechtsmarkt bereits von sich reden gemacht – und sie haben ihren 40. Geburtstag noch nicht gefeiert: die JUVE ‚40 unter 40‘. Heute: Dr. Kerstin Stirner.

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Das sagt JUVE

Strafverteidigerinnen haben es leichter als M&A- oder IP-Anwältinnen, mit ihren Fällen mal prominent in den Medien aufzutauchen. Cum-Ex: Da flackern die Anwälte schon mal in den Abendnachrichten durchs Bild. Ein Foto in der New York Times aber: Das schaffen auch die meisten deutschen Strafverteidiger nie im Leben. Kerstin Stirner und Prof. Dr. Björn Gercke schon. Am 18. März 2021 war das, da stellten die beiden ein Gutachten zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexuellem Missbrauch vor. Nur fünf Monate Zeit hatten sie für das 900-seitige Werk, auch der Papst sollte ein Exemplar erhalten. Stirner stand mit 34 Jahren vor den Augen der Weltöffentlichkeit. Da war sie schon ein Jahr Partnerin, Schwerpunkt Medizinstrafrecht. So stark das Kirchenmandat die Medien beschäftigt hat, mit Tausenden von Berichten: Es war nicht besonders prägend für Stirner, kein Vergleich etwa zum Loveparade-Prozess. Journalistenfrage: Ob sie die New-York-Times-Ausgabe mit dem Foto von sich und Gercke eingerahmt und sich über den Schreibtisch gehängt hat? Strafverteidigerinnenantwort: Nein. Sie hat den Artikel nicht mal. Es gibt Wichtigeres.

Das sagen andere

„Durchsetzungsstarke Verteidigerin, denkt mit, stimmt sich stets ab.“ (Wettbewerber)

Das sagt Kerstin Stirner selbst

Von wem haben Sie beruflich am meisten gelernt?
Von Björn Gercke. Wir haben in vielen Verfahren gemeinsam verteidigt, sodass ich mir bei ihm sehr viel abschauen konnte. Er hat mich sehr gefördert, hat mir aber auch früh freie Hand gelassen.

Du oder Sie?
Definitiv lieber Du, auch wenn das in unserem Berufsfeld natürlich – und oft auch aus gutem Grund – eher die Ausnahme ist.

Was nervt in Verhandlungen am meisten?
Die Vielzahl schier endloser Pausen.

Greatest Hits

  • Das Loveparade-Strafverfahren. Beteiligtenzahl, Dauer (184 Verhandlungstage!), Atmosphäre: Nichts davon vergleichbar mit „normalen“ Strafverfahren. Es war das erste große Verfahren, bei dem Stirner in der Hauptverhandlung auf sich allein gestellt war.
  • Das Gutachten fürs Erzbistum

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