JUVE: Ende Januar haben die EU-Finanzminister die Einführung der Finanztransaktionssteuer (FTT) beschlossen. Wie könnte sie aussehen?
Florian Lechner: Der neue Richtlinienvorschlag entspricht im Wesentlichen dem gescheiterten Modell aus 2011. Besteuert werden sollen Finanztransaktionen aller Art, einschließlich von Derivaten, und aller Handelsformen. Geblieben sind auch die Steuersätze: grundsätzlich 0,1% der Gegenleistung, für Derivate 0,01% des Nominalbetrags.
Wo sehen Sie die größten rechtlichen Herausforderungen bei Einführung der Steuer?
Um Ausweichreaktionen zu erschweren, soll die FTT auch zahlreiche Transaktionen erfassen, die außerhalb des FTT-Gebiets abgeschlossen werden. Es bleibt völlig offen, wie das kontrolliert werden kann.
Zunächst wollen nur elf EU-Länder teilnehmen. Ist das mit dem Unionsrecht zu vereinbaren?
Das hier verwendete Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit ist grundsätzlich ab neun teilnehmenden Mitgliedstaaten eröffnet. Allerdings dürfen die Maßnahmen den Zielen des gemeinsamen Marktes nicht widersprechen. In Bezug auf die FTT ist das hoch umstritten.
Experten rechnen mit Ausweichreaktionen der Finanzmärkte. Welche Gestaltungsmöglichkeiten wird es geben?
Es ist zu erwarten, dass viele Handelsaktivitäten in Tochtergesellschaften ausgelagert werden, die im Nicht-FTT-Gebiet ansässig sind. Damit werden viele Finanztransaktionen das Radar der EU-Regulierung verlassen. Mehr Transparenz schafft das nicht.
Wie ist die FTT aus steuer- und verfassungsrechtlichen Sicht zu beurteilen?
Es gibt viele Probleme: Die Steuer vervielfacht sich in üblichen Handelsketten durch Kaskadeneffekte, der Nominalbetrag eines Derivats gibt keine Aussage über seinen wirtschaftlichen Wert und – wie schon angeführt – ist die effektive Erhebung der FTT gerade in Auslandsfällen mehr als fraglich. Wie sich das mit der verfassungsrechtlichen Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Einklang bringen lässt, bleibt abzuwarten.
Ist absehbar, wann die Steuer kommt?
2014 halte ich für unrealistisch. Zunächst muss die Richtlinie beschlossen werden, die die teilnehmenden Mitgliedstaaten dann in nationales Recht umsetzen. Anschließend muss den Finanzinstituten Gelegenheit gegeben werden, ihre Systeme auf die neue Steuer vorzubereiten. Realistisch ist ein Start ab 2015, besser ab 2016 denkbar.
Der Gespräch führte Volker Votsmeier.