JUVE: Zusammen mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hat NRW die bevorstehende Integration der Porsche AG in den VW-Konzern zum Anlass genommen, eine Änderung des Umwandlungssteuergesetzes anzustoßen. Wie begründen Sie Ihren Vorstoß?
Dr. Norbert Walter-Borjans: Pressemeldungen zufolge haben die Steuerjuristen von VW einen Weg gefunden, wie sie die Übernahme von Porsche so gestalten können, dass VW Steuern im zehnstelligen Eurobereich spart und dazu nicht einmal die gesetzlich geforderten Fristen einhalten muss. Das mag ja legal sein, gewollt ist es vom Gesetzgeber ganz sicher nicht. Und wenn ein Unternehmen sich am Ende auch noch darauf berufen kann oder muss, dass es gar keine andere Wahl hat, um nicht von seinen Aktionären der Untreue bezichtigt zu werden, dann stimmt definitiv etwas nicht mit unserem Steuerrecht. Wie soll man bei einem solchen Vorgehen denn noch Modelle vereiteln, die offen damit werben, den Staat mit 1.000 ganz legalen Steuertricks zu hintergehen?
Bei der VW-Transaktion handelt es sich um eine Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte. Wie kann der Gesetzgeber zwischen echten Einbringungen und unerwünschten Gestaltungen differenzieren?
Der Bundesrat hat die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob eine Änderung des Umwandlungssteuergesetzes – insbesondere der Paragrafen 20 und 21 – unerwünschte Gestaltungen verhindern könnte. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Prüfung.
Der Autokonzern weist den Vorwurf der Steuer-Trickserei von sich. Von einer schnellen Integration in den VW-Konzern würde der Staat sogar durch die höheren Steuereinnahmen profitieren. Wie stehen Sie dazu?
Dazu sage ich zuerst einmal, dass sich die Steuerjuristen von VW ganz bestimmt nicht den Kopf der Finanzverwaltung zerbrochen haben, wie der Staat an mehr Einnahmen kommen kann. Das können die auch ruhig unsere Sache sein lassen. Ich fände schon gut, wenn sie auch an die Pflichten eines Unternehmens denken würden, mit dazu beizutragen, dass es auch künftig noch Straßen für die Autos und gut ausgebildete Menschen gibt, die das Image „Made in Germany“ im deutschen Automobilbau hochhalten. Wenn das nicht geschieht, ist es ein Auftrag an die Politik, die Lücken zu schließen.
Ihre Prüfbitte liegt vor. Wie wird es nun weitergehen und könnte der Prozess – trotz der bereits erteilten verbindlichen Auskünfte durch die Finanzämter – noch Einfluss haben auf die VW-Porsche-Transaktion?
Zum Verlauf des konkreten Falles kann und darf ich mich nicht äußern. Gesetze werden aber nicht für den Einzelfall gemacht – und auch nicht für den Einzelfall geändert. Es geht uns um die generelle Auslegungsmöglichkeit. Wir wollen ein Schlupfloch schließen, durch das Milliarden entweichen können, die dem Steuerzahler zustehen.
Das Gespräch führte Volker Votsmeier.