VorstAG

Anwälte gegen schärfere Managerregeln

Trotz teilweise harscher Kritik seitens der Anwaltschaft hat sich die große Koalition auf eine Verschärfung der Regeln für Manager verständigt. Mit dem Gesetz über die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen (VorstAG) will die Politik den finanziellen Druck auf Vorstände erhöhen.Der Vorsitzende des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Hengeler Mueller-Partner Prof. Dr. Michael Hoffman-Becking, sagte „die Änderungen werden das Aktienrecht nicht aus den Angeln heben“, dennoch behalte er seine Bedenken aufrecht.

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Die Möglichkeit, amtierenden, aber vor allem auch ehemaligen Vorständen die Versorgungsbezüge nach deren Ausscheiden kürzen zu können, hält der DAV in der geplanten Form für grundgesetzwidrig. Es könne im Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht angehen, der Gesellschaft einseitig das Recht zu geben, sich von den vertraglichen Vereinbarungen loszusagen und die Bezüge ihrer aktiven sowie ihrer pensionierten Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen herabzusetzen, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins.

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