Wettbewerb für Patentanwälte durch EU-Binnenmarkt?
Die EU-Kommission hat eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, in der sie unter anderem der Bundesrepublik Deutschland die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit für Patentanwälte nach Artikel 49 des EG-Vertrags vorwirft.Diese Meldung hatte im November 2001 in den Medien zu der Vermutung geführt, dass das Monopol deutscher Patentanwälte für Patentsachen in Deutschland aufgebrochen wird, weil nun zukünftig Patentanwälte aus anderen EU-Staaten in Deutschland praktizieren könnten, ohne wie bisher einen deutschen Kollegen einschalten zu müssen. Deutschland ist traditionell ein starker Standort für Patentsachen und mit München zudem Heimat des Deutschen und des Europäischen Patentamtes.
Nahezu zeitgleich wurde jedoch ein entsprechendes Gesetz vom deutschen Gesetzgeber verabschiedet, das das Bundesgesetz an die europäischen Bedingungen anpasst. Es wird daher erwartet, dass der EuGH die Klage nicht annehmen wird.
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