Um die richtige Rechtsform von internationalen Anwaltskanzleien in Bulgarien wird seit dem EU-Beitritt des Landes 2007 gestritten. Bislang sind alle auswärtigen Sozietäten als bulgarische GmbH (‚EOOD‘) registriert. Sie versehen so ihr Beratungsgeschäft, können allerdings nicht vor Gericht auftreten. In der Praxis hat die fehlende Kammer-Registrierung nie Probleme bereitet, allerdings hatten bulgarische Anwälte im vergangenen Jahr die internationalen Kanzleien am Ort verklagt.
Kanzleien wie DLA Piper Weiss-Tessbach, Wolf Theiss und CMS Cameron McKenna beschwerten sich ihrerseits über eine Benachteilung bei der EU-Kommission. Im Februar kündigte daraufhin die Kommission an, bei der bulgarischen Regierung nachzuhören, ob die Niederlassungsfreiheit von Anwälten aus der EU in Bulgarien eingeschränkt sei, etwa durch das Beharren auf bulgarischer Staatsangehörigkeit oder das Verbot, den Namen ihrer Kanzlei auch dort zu verwenden.
Die Regierung in Sofia lockerte jetzt die Regeln, zumindest in der Namensfrage. Allerdings können davon nur Kanzleien profitieren, deren Namenspartner in Bulgarien registriert sind.