Wolf Theiss prescht in Sachen Zulassung vor

Ende Juni meldete mit Wolf Theiss eine österreichische Kanzlei, dass ihr Büro in der bulgarischen Hauptstadt Sofia als erste große ausländische Kanzlei von der dortigen Anwaltskammer anerkannt wurde. "Für Wolf Theiss war es ein Glücksfall, dass die europäischen Partner Richard Wolf und Andreas Theiss in Bulgarien persönlich als ausländische Anwälte registriert sind", erklärte Richard Clegg, Managing Partner von Wolf Theiss in Bulgarien. "So konnten wir jetzt unter dem Namen Wolf Theiss Partners die Anerkennung bekommen und treten europaweit einheitlich auf."

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Um die richtige Rechtsform von internationalen Anwaltskanzleien in Bulgarien wird seit dem EU-Beitritt des Landes 2007 gestritten. Bislang sind alle auswärtigen Sozietäten als bulgarische GmbH (‚EOOD‘) registriert. Sie versehen so ihr Beratungsgeschäft, können allerdings nicht vor Gericht auftreten. In der Praxis hat die fehlende Kammer-Registrierung nie Probleme bereitet, allerdings hatten bulgarische Anwälte im vergangenen Jahr die internationalen Kanzleien am Ort verklagt.

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