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Nach Angaben des BMJV ist beabsichtigt, neben der neuen Klageart auch ein elektronisches Register in die ZPO zu integrieren. Verbraucher sollen durch einen Registereintrag ihres jeweiligen individuellen Anspruches künftig dessen Verjährung bis zum rechtskräftigen Ausgang des Musterfeststellungsverfahrens unterbrechen können. „Unser Ziel ist, noch in diesem Jahr ein Eckpunktepapier vorzulegen“, so Dr. Christian Meyer-Seitz. Der zuständige BMJV-Referatsleiter stellte Mitte Juni entsprechende Pläne auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg vor.