Zukunftsthema

Satzungsversammlung bildet Legal-Tech-Ausschuss

Die organisatorisch bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) angesiedelte Satzungsversammlung widmet dem Thema Legal Tech ab Januar einen eigenen Ausschuss. Wer diesem angehören wird, ist noch nicht bekannt.

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Der Legal-Tech-Ausschuss wird zusätzlich zu den sechs bestehenden Ausschüssen des Anwaltsparlaments eingerichtet, die allesamt auch in der kommenden Berufungsperiode bestehen bleiben. Daneben gibt es insgesamt 32 BRAK-Ausschüsse zu einzelnen Rechtsgebieten sowie übergreifenden Themen wie Juristenausbildung, Anwaltsvergütung und Qualitätssicherung. Sie erarbeiten für das Präsidium unter anderem Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und berufspolitischen Fragen.

Im Frühjahr 2019 hatte die BRAK Position gegen einen Vorstoß der FDP-Bundestagsfraktion bezogen, die eine gesetzliche Basis für IT-gestützte Rechtsdienstleistungen schaffen und dafür das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) lockern wollte. „Besondere Sachkunde“ in juristischen Fragen vorausgesetzt, sollten Legal-Tech-Firmen nach dem Willen der Liberalen eine eigene Lizenz erhalten. Die BRAK lehnte dagegen „eine Öffnung des RDG nachdrücklich ab“ und erklärte, „dass es Legal Tech nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben darf“.

Noch wesentlich weiter griff das Bundesjustizministerium im Sommer dieses Jahres in einem Eckpunktepapier zur Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung aus. Unter anderem regte das Ministerium an, Legal-Tech-Investitionen gegebenenfalls auch von Fremdkapitalgebern finanzieren zu lassen. Die BRAK lehnte dies als „Kapitalbeteiligung durch die Hintertür“ ab.

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