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Basismodelle oder Spezialanbieter: Wer macht bei Legal AI das Rennen?

Für ihre auf den Rechtsmarkt zugeschnittene KI-Software erzielen Spezialanbieter wie Harvey, Legora oder Libra teils hohe Bewertungen. Gleichzeitig drängen die Firmen hinter den Basismodellen wie Anthropic oder OpenAI mit Angeboten wie Legal Plug-ins oder AI-Agenten in den Rechtsmarkt und verschärfen den Wettbewerb.

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„Vibe Coding ersetzt nicht Hunderte Entwickler der Spezialanbieter“

Ava Moussavi ist Head of Legal Operations & Tech bei GvW Graf von Westphalen.  

Die treffendere Unterscheidung ist „Fundament vs. Fertiglösung“. Basismodelle sind historisch General- Purpose-Werkzeuge: Schreiben, Recherchieren, Automatisieren. Legal-AI-Anbieter wie Harvey, Legora oder Noxtua sind auf das Kanzleigeschäft zugeschnitten. Wer auf Basismodelle setzt, denkt Kanzlei als „software-enabled operator“; wer Spezialanbieter wählt, kauft Spezialisierung als fertige Lösung samt Legal Engineers.

Basismodelle bringen Hürden mit. Tokenbasierte Abrechnung wird bei intensiver Nutzung teurer als eine Flatrate. In der Azure-Cloud – die die meisten deutschen Kanzleien nutzen – lässt sich z.B. Claude mittlerweile zwar integrieren. Paragraf 43e BRAO verlangt darüber hinaus jedoch vertragliche Konstruktionen, die derzeit für die wenigsten realistisch sind. Und Vibe Coding allein ersetzt nicht Hunderte Entwickler der Spezialanbieter, die unterschiedliche Basismodelle juristisch veredeln.

In der Praxis ergänzen sich beide Welten. Wir deployen Claude in Azure für Vibe Coding, Plugins und eigene Apps. Parallel laufen domänenspezifische Aufgaben über mehrere Legal-AI-Anbieter zu Flatrate-Konditionen.

Anthropic steigt vertikaler in juristische Use Cases ein, deckt aber nicht jede Jurisdiktion ab. Ein denkbarer Hebel: die Microsoft-Anthropic-Partnerschaft, verzahnt mit einem Legal-AI-Anbieter und einer Brücke zu Daten wie denen vom Beck-Verlag. Alles ist eine Momentaufnahme. Anstatt „Basismodell oder Spezialanbieter?“ lautet die Frage: Wie lässt sich aus der Kombination das Maximum herausholen – bei Use Cases wie bei Kosten?

„Die Modelle sind nur ein Teil der Gleichung“

Gerrit Beckhaus ist Partner für Immobilienrecht und Co-Leiter des Freshfields Lab.

Die Foundation-Modelle von Google, Anthropic und OpenAI verstehen juristische Zusammenhänge mit jeder Generation besser. Was vor zwölf Monaten noch ein spezialisiertes Tool benötigte, erledigt heute das Foundation-Modell direkt. Anthropic bewegt sich in den Legal-Bereich, OpenAI experimentiert mit Contract Review Agents – die Modellanbieter investieren Milliarden und beginnen, Lösungen für juristische Workflows anzubieten.

Doch die Modelle sind nur ein Teil der Gleichung. Was kein Technologieunternehmen liefern kann, sind juristische Urteilskraft, institutionelle Erfahrung und Kenntnis der Mandanten- und Unternehmensstrukturen. Ein Foundation-Modell ist in der Lage, einen Vertrag zu analysieren und Klauseln zu entwerfen. Ohne gezielt aufbereiteten Kontext bleibt das Ergebnis jedoch oftmals generisch. Was es insbesondere nicht kann: Beurteilen, ob eine Regelung für diesen Mandanten in dieser Transaktion das richtige Ergebnis liefert.

Entscheidend ist deshalb, wer beide Seiten der Gleichung zusammenbringt. Kanzleien und Rechtsabteilungen, die eigene Lösungen entwickeln – zugeschnitten auf ihre Workflows, ihr institutionelles Wissen und ihre Qualitätsansprüche –, sind hier im Vorteil: Sie können die besten verfügbaren Modelle nutzen und darauf eine proprietäre Schicht aus juristischer Expertise aufbauen.

Die Technologie ist Voraussetzung, nicht Lösung. Die Lösung entsteht dort, wo das beste Modell auf das trifft, was Juristen ausmacht: Urteilskraft und Erfahrung.

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