Kommentar

Datenschutz absurd

Flattert Ihnen bald ein Bußgeldbescheid ins Haus, weil Sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen haben? Dann wollen Sie bestimmt wissen, wie die Behörde Ihr Bußgeld berechnen wird. Wahrscheinlich wird sie das nach dem neuen Berechnungsmodell tun, das die deutschen Datenschutzexperten bei der ‚Zwischenkonferenz 2019 der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder‘ im Sommer beschlossen haben. Still und leise. Offiziell einsehbar ist dieses Modell nirgendwo, JUVE liegt es vor. Inzwischen gab es Mails, es gab Tweets, und es gab offizielle Presseanfragen – aber das Modell öffentlich zugänglich machen, das wollen die Behörden nicht.

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Faktisch arbeiten sie damit. Die Datenschutzbehörde Niedersachsen hat das auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt. Aber nein, sorry, wie genau das aussieht, sagt sie nicht und schreibt „…angesichts der Tatsache, dass andere europäische Aufsichtsbehörden ähnliche Konzepte bislang noch nicht veröffentlicht haben, möchten wir von einer Veröffentlichung des Konzepts des AK Sanktionen absehen.“ Und was sagt die (sonst eher auskunftsfreudige) Berliner Behörde dazu? JUVE schreibt sie: „Auf Ihre Frage teilen wir Ihnen mit, dass es derzeit noch kein unter den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden abschließend abgestimmtes Berechnungskonzept zur Bußgeldbemessung gibt.“ JUVE hatte das aber gar nicht gefragt, sondern ob das Berechnungsmodell, das mit nur einer Gegenstimme beschlossen wurde, öffentlich zugänglich sei. Jede Behörde macht offenbar, was sie will. Und Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz, streitet via Twitter gleich ganz ab, dass seine Kollegen aus den Ländern das Modell zurzeit testen.

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