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Faktisch arbeiten sie damit. Die Datenschutzbehörde Niedersachsen hat das auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt. Aber nein, sorry, wie genau das aussieht, sagt sie nicht und schreibt „…angesichts der Tatsache, dass andere europäische Aufsichtsbehörden ähnliche Konzepte bislang noch nicht veröffentlicht haben, möchten wir von einer Veröffentlichung des Konzepts des AK Sanktionen absehen.“ Und was sagt die (sonst eher auskunftsfreudige) Berliner Behörde dazu? JUVE schreibt sie: „Auf Ihre Frage teilen wir Ihnen mit, dass es derzeit noch kein unter den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden abschließend abgestimmtes Berechnungskonzept zur Bußgeldbemessung gibt.“ JUVE hatte das aber gar nicht gefragt, sondern ob das Berechnungsmodell, das mit nur einer Gegenstimme beschlossen wurde, öffentlich zugänglich sei. Jede Behörde macht offenbar, was sie will. Und Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz, streitet via Twitter gleich ganz ab, dass seine Kollegen aus den Ländern das Modell zurzeit testen.