Kommentar

Die BRAK verliert an Einfluss im politischen Berlin

Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag eine weitreichende Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung beschlossen. Das Gesetzeswerk dürfte den Rechtsmarkt nachhaltig verändern. Das Geschäft von Rechtsdienstleistern wird auf rechtssichere Füße gestellt – und das Anwaltsmonopol ist Geschichte. Für die Bundesrechtsanwaltskammer, die sich heftig gegen wesentliche Teile der Reform gewehrt hat, ist es eine bittere Niederlage.

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Das Ergebnis der größten Berufsrechtsreform seit 1994 ist historisch. Der Gesetzgeber hat Rechtsdienstleistungen durch Legal-Tech-Inkassos legitimiert und damit gegen den Willen vom Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) den Anfang vom Ende des Anwaltsmonopols besiegelt. Bis zuletzt hatte vor allem die BRAK gegen dieses Vorhaben gekämpft und dabei ihr Dilemma offenbart: Die Kammer weiß auf die Marktrealität der alternativen Rechtsdienstleister einfach nicht zu reagieren. Ihre Argumentation wurde im politischen Berlin vielmehr als rückwärtsgewandte Blockade wahrgenommen, einige ihrer Vertreter handelten sich damit sogar den Beinamen „Berufsrechts-Taliban“ ein.

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