Kommentar

Kleiner Freispruch

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  • JUVE

Die Klage von Stefan Mappus gegen Gleiss Lutz ist unbegründet. Bei solchen Nachrichten sollten in Stuttgart doch eigentlich die Champagnerkorken knallen? In der Retrospektive des einst gefeierten EnBW-Deals kommt bei Gleiss aber schon lange keine Euphorie mehr auf. Weil Mappus sie vor dem Oberlandesgericht wohl weiter attackieren wird. Weil der Vorwurf der Falschberatung weiter im Raum stehen bleibt. Und weil der Richterspruch in erster Instanz ein Freispruch zweiter Klasse ist.

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Dabei ist Gleiss‘ Verteidigungslinie, sich auf das nicht bestehende Mandatsverhältnis zu berufen, zunächst geschickt gewählt. Zumal die Feinheiten eines Anwaltsvertrages mit Schutzwirkung Dritter von der BGH-Rechtsprechung bisher nicht eindeutig geklärt ist. Damit hat Gleiss erfolgreich verhindert, dass sich das LG Stuttgart mit den Feinheiten des Deals beschäftigt.

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