Kommentar

Schiedsrechtler sollten Investitionsschutz-Reform mitgestalten

Den Vertretern der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit geht es heute wie den Bankmanagern in der Finanzkrise: Sie stehen unter Generalverdacht, geldgierig und korrupt zu sein. Auch Politiker schließen sich diesem Vorurteil unbedacht an. Dabei könnten sie auf den Erfahrungen aufbauen, die diese Juristen mit hochkomplexen Wirtschaftsverfahren haben.

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Umgekehrt wäre es aber auch wünschenswert, wenn die Schiedsrechtler engagiert an einem modernen, transparenten und verlässlichen Streitbeilegungssystem mitarbeiten würden. 

Im Moment liegen noch Welten zwischen die Beteiligten: Da sind zum einen diese Exoten, internationale Schiedsrechts-Experten,  von deren Geschäftsmodell viele gar nichts wussten – wohl auch in der Juristenszene nicht. Dabei haben sie ein gewaltiges Know-how. Es sind Menschen, die problemlos in mehreren Sprachen parlieren können und mit kulturellen Unterschieden am Verhandlungstisch so achtsam umgehen, dass sich auch viele Politiker noch etwas davon abschauen können.

Mancher staatliche Richter könnte sich etwas abschauen 

Doch nicht nur die Politik braucht solche Qualitäten, sondern auch manchem deutschen Richter stünden sie gut zu Gesicht. Vielen Richtern aber ist die Welt der Streitbeilegungsexperten, die außergerichtlich und über Landesgrenzen hinweg funktioniert, so suspekt geworden, dass sie diesen Erfahrungsschatz übersehen. 

Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben deutlich gemacht, dass sie einen multilateralen Gerichtshof für Investitionsstreitigkeiten wünschen und für mehrheitsfähig halten. Und sie wollen ihn notfalls auch ohne die USA. Es wäre gut, wenn diejenigen, die sich mit internationaler Streitschlichtung und mit supranationalen Gerichtssystemen auskennen, zusammenarbeiten würden. Denn nur so wird es gelingen, ein Modell zu entwickeln, das ohne große Anlaufschwierigkeiten den Herausforderungen der globalisierten Wirtschaftswelt gerecht werden kann – samt ihrer Streitigkeiten.

 

Mehr zur Schiedsgerichtsbarkeit lesen Sie in der Konfliktlösung Spezialausgabe des JUVE Rechtsmarkts (06/2016)

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