Trotz der angespannten Situation schließen es die meisten Rechtschefs aus, Personal zu leihen. Dabei lehnen sie nicht nur Projektjuristen von Personaldienstleistern ab, mit denen sie keine Erfahrung haben, sondern auch Secondees aus Kanzleien.
Die General Counsel sorgen sich um Qualität. Ein Vorurteil. Und: Leidet die Qualität der Arbeitsergebnisse nicht viel mehr, wenn die Unternehmensjuristen überlastet sind? Mehr noch: Selbst weniger hoch qualifizierte Leihjuristen könnten die Inhouse-Counsel von standardisierter Arbeit befreien, sodass diese mehr Zeit für komplexe Rechtsfragen hätten. Damit stiege die Qualität insgesamt.
Ein weiteres Argument, dass gegen Leihjuristen oft vorgetragen wird, ist die lange Einarbeitungszeit. Ebenfalls ein Vorurteil. Denn wenn die ausgeliehenen Anwälte gezielt bei in sich geschlossenen Projekten wie Transaktionen oder internen Untersuchungen oder eben bei Routinearbeit eingesetzt werden, dürfte es nicht lange dauern, bis sie von alleine laufen können. Abgesehen davon dürften die Kosten der Einarbeitung immer noch geringer sein als das Honorar eines externen Anwalts. Trotzdem bleibt der Einsatz von Kanzleien bislang die beliebteste Lösung, um Kapazitätslücken zu stopfen – wenn Stellenausschreibungen erfolglos bleiben. Doch damit verschleppen die Rechtsabteilungen nur die Lösung des Personalproblems.
Alle Ergebnisse der JUVE-Inhouse-Umfrage zum Management in Rechtsabteilungen, aber auch zu den Stundensätzen, die aktuelle gezahlt werden, lesen Sie im ,Unternehmen Spezial‘, des JUVE Rechtsmarkt.