Kommentar

Wildwuchs bei den Zulassungsgebühren wirkt willkürlich

Gebühren, das lernt jeder Jurastudent in den Vorlesungen für Öffentliches Recht, dienen der Kostendeckung, nicht der Gewinnmaximierung. In den Rechtsanwaltskammern tummeln sich eben jene Menschen, die einst in diesen Vorlesungen gesessen haben. Umso erstaunlicher ist, wieviel einige Kammern nun den Syndikusrechtsanwälten für ihre Zulassung abknöpfen wollen.

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Aktueller Spitzenreiter – einige Kammern wie Bamberg, Kassel oder Freiburg hatten es nicht einmal geschafft, zum Jahreswechsel die nötigen Formulare auf ihre Website zu stellen – ist Braunschweig. 750 Euro soll dort die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt kosten – das ist mehr als das Dreieinhalbfache einer ’normalen‘ Anwaltszulassung. Ähnlich disparat ist das Bild aber auch bei diesen etablierten Zulassungen: Hamburg nimmt 100 Euro, Thüringen das Vierfache. Der Mittelwert liegt bei 230 Euro, für Syndizi nach den bei Redaktionsschluss bekannten Daten bei gut 350 Euro.

Wie kann es sein, dass Thüringen bei der Rechtsanwaltszulassung einen – angeblich – vier Mal so hohen Aufwand wie Hamburg betreibt? Und wie kommt Braunschweig zu der Erkenntnis, dass der Syndikus mehr als drei Mal so viel Arbeit macht wie der Rechtsanwalt? Verfolgt Braunschweig doch heimlich den Plan, den Syndikusrechtsanwalt im eigenen Sprengel über die Gebühr zu verhindern?

Wie in anderen föderalen Vereinigungen, lassen sich auch die regionalen Würdenträger der Kammern ungern vom Zentralorgan – hier der BRAK –, reinregieren. Aber auch wenn die Gebührenhöhe stets begründet wurde, drängt sich der Verdacht der Willkür und des völligen Kontrollmangels auf. Ein Organ wie die BRAK, das öffentliches Vertrauen für sich beansprucht, sollte sich so einem Verdacht nicht aussetzen. Es gibt nicht nur in der Politik viele Kritiker, die das Institut der freien Berufe lieber heute als morgen abschaffen würden.

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