Berufsrecht

Der Syndikusrechtsanwalt kommt zum neuen Jahr

Die Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung, mit denen der Syndikusrechtsanwalt etabliert wird, treten zum 1. Januar in Kraft. Bundespräsident Joachim Gauck hat das entsprechende Gesetz unterschrieben. Damit dürfte in den kommenden Wochen eine Flut von Zulassungsanträgen bei den Kammern eingehen. Vorbereitet sind diese aber nur bedingt.

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Ein Treffen von Kammervertretern Anfang Dezember hatte, so berichten Teilnehmer, große Unsicherheiten beim Procedere offenbart. Bis Mitte Dezember hatten nur wenige der mehr als 20 Regionalkammern Beschlüsse etwa zu den anstehenden Gebühren für den neuen Zulassungsakt gefasst, darunter Hamburg, Düsseldorf, München, Frankfurt und Celle. Antragsformulare standen ebenfalls noch nicht zur Verfügung.

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