Ihnen schließt sich der renommierte Frankfurter Partner Dr. Michael Oltmanns an. Der bisherige Leiter des dortigen Büros, der bis vor wenigen Monaten auch Co-Head Corporate/M&A der Gesamtkanzlei war, geht zurück nach Stuttgart, wo er seine anwaltliche Karriere bei Menold Herrlinger begann.
Bei EY Law Luther Menold haben die Weggänge sehr schnell – bereits am vergangenen Dienstag – zu Veränderungen auf der Funktionsebene der Kanzlei geführt. So wurde Dr. Arno Frings aus dem Düsseldorfer Büro zum neuen Co-Managing Partner gewählt.
Auch über die zukünftige Tätigkeit der Abgänge um Bezler, Menold und Oltmanns besteht schon Klarheit. Sie werden in Stuttgart eine eigene Rechtsanwalt- und Notarsozietät gründen. Der Name steht allerdings noch nicht fest.
Daneben wird sich der Namenspartner des EY Law-Vorvorgängers Hartmut Herrlinger (58) als Einzelanwalt niederlassen, Schneider-Brodtmann geht ins Stuttgarter Büro von Kleiner Rechtsanwälte, die u.a. auf Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert ist. Er war bislang stellvertretender Leiter der IT/IP-Einheit der Kanzlei. Bei Kleiner soll er denn auch beim Ausbau des IT-Bereichs helfen. Zudem soll er wie schon in seiner alten Kanzlei das Urheber- und Medienrecht ausbauen.
Die Entscheidung der Luther Menold-Partner kommt zum jetzigen Zeitpunkt überraschend -immerhin wurde erst vor etwa vier Monaten die neue Strategie einer engeren Anbindung an die WP-Gesellschaft Ernst & Young mehrheitlich beschlossen. Doch offensichtlich sind die Schwierigkeiten für die Anwälte seitdem noch größer geworden: Das Modell der multidisziplinären Partnerschaften wirkt sich als Folge von Sarbanes-Oxley und nationaler Diskussionen negativ auf bestehende Mandatsbeziehungen aus.
Managing Partner Dr. Stefan Kraus aus dem Kölner Büro betont, dass seine Kanzlei „mit der verbleibenden Truppe in Stuttgart hervorragend aufgestellt“ sei. Zehn Partner bleiben in Stuttgart, darunter der komplette Andersen-Teil. „Aus dem Kreis der Nicht-Andersen-Anwälte sind diejenigen geblieben, bei denen es vor dem MDP-Hintergrund Sinn machte, etwa Dr. Beatrice Fabry“, so Kraus. Fabry ist stark etwa im kommunalen Sektor engagiert, wo sich die Prüfungsproblematik nicht stellt. Kraus bedauert zwar den Weggang der Kollegen, erklärte jedoch gleichzeitig:„Wir begrüßen die jetzige Entwicklung insofern, als dass jetzt die Dinge klarer und geordneter sind. Vom Standpunkt der Strategie aus betrachtet, ist der Weggang kein Verlust. Der Vorteil der jetzigen Lösung ist, dass die Mandate der ausscheidenden Kollegen nicht gefährdet sind. Wir, EY Law, können uns nun auf die Umsetzung unserer im Juli beschlossenen Strategie konzentrieren: anwaltliche Arbeit in Nicht-Prüfungsmandaten Seite an Seite mit Tax, Transaction Advisory Services, Real Estate und Corporate Finance.“ Kraus ist zudem überzeugt, dass der große Abgang keine Folgewirkung für die gesamte Kanzlei haben wird. „Von weiteren Abgängen weiß ich nichts“, so Kraus am heutigen Donnerstag.
Wie zu hören ist, sind zudem „die Steuerberater in Schwierigkeiten“. Verständlich wird dies vor dem Hintergrund, dass die deutsche Novellierung des relevanten Paragrafen 319 HGB „anders als Sarbanes Oxley hinsichtlich der Independence-Anforderungen vermutlich nicht zwischen Anwälten und Steuerberatern unterscheidet“, so Kraus. „Die Steuerberater betrachten die Situation mit Sorge.“ Dies hat auch die EY-Partnerversammlung Mitte dieser Woche beschäftigt.
„Jetzt gibt es kein Denkverbot mehr“, so Schneider-Brodtmann zu dieser Problematik. „Man macht sich auch offiziell Gedanken.“
Kraus teilt allerdings nicht die Ansicht eines anonymen Kollegen, dass das MDP-Konzept höchst gefährdet ist. „Das MDP-Modell macht weiterhin Sinn“, so Kraus, und: „Wir werden nicht die EY Law Rechtsabteilung sein.“
EY Law Luther Menold wird von den Ereignissen der vergangenen Monate offenbar überrollt. Nach der gerade erst beschlossenen Strategie jetzt die Kehrtwende in Stuttgart: Der Drang in die Unabhängigkeit. „Bei unserer Entscheidung im Juli waren so weitgehende Regelverschärfungen nicht absehbar“, rechtfertigte Bezler den ungewöhnlichen Zeitpunkt der Entscheidung. „Wir haben nicht blauäugig gehandelt.“ Kraus schätzt, dass „im Juli die Zeit für eine Trennung vielleicht noch nicht reif“ gewesen sei. „Die nun ausscheidenden Kollegen haben damals möglicherweise die Probleme unterschätzt. Jetzt sehen sie diese immer stärker – auch angesichts der Novellierung des 319 HGB“, so Kraus.
Ein zweite anonyme Quelle sieht brisantere Verbindungen zwischen der Zustimmung im Sommer und dem jetzigen Entschluss: „Als im Juli über die stärkere Integration abgestimmt wurde, saß Ernst & Young im Nebenzimmer. Nun stimmen die Anwälte mit den Füßen ab.“ (Till Mattes)