Auf der Zeugenliste stehen die Corporate-Partner Dr. Martin Schockenhoff, Dr. Christian Cascante, Dr. Andreas Wölfle und Dr. Jochen Tyrolt. Geladen sind außerdem die Verfassungsrechtler Prof. Dr. Clemens Weidemann und sein Associate Dr. Thomas Krappel sowie of Counsel Prof. Dr. Rupert Scholz. Ob tatsächlich alle sieben Anwälte an diesem Tag vernommen werden, ist allerdings ungewiss.
Der Ausschuss will vor allem klären, wer die Verantwortung dafür trägt, dass der Deal per Notbewilligungsrecht am Parlament vorbei geschlossen wurde. Der Staatsgerichtshof hatte dies im Nachhinein als verfassungswidrig erklärt (mehr…). Verkäuferin der Anteile war das französische Energieunternehmen Électricité de France (EdF)
Vor einigen Wochen mussten dazu bereits der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und Dirk Notheis, der Deutschland-Chef von Morgan Stanley, vor dem Untersuchungsausschuss aussagen.
Mappus, der sich vom bekannten Politiker-Anwalt Dr. Stephan Holthoff-Pförtner begleiten ließ, sieht dabei Gleiss Lutz in der Verantwortung. Die Gleiss-Anwälte hätten ihm versichert, dass der Landtag nicht einbezogen werden müsse und der Deal per Notbewilligungsrecht vollzogen werden könne, sagte er. Mappus betonte sogar, er hätte das Geschäft sofort abgebrochen, wenn es Zweifel gegeben hätte (mehr…).
Auch Notheis, der bei der Transaktion eine zentrale Rolle gespielt hat, wies in der Vernehmung alle Vorwürfe gegen Morgan Stanley zurück. EdF habe einen Parlamentsvorbehalt in den Verträgen strikt abgelehnt, so Notheis, der den renommierten Hengeler-Partner Dr. Markus Meier als Zeugenbeistand mandatiert hatte. Notheis betonte aber auch, dass Morgan Stanley als Finanzberaterin nicht die rechtliche Seite der Transaktion abgedeckt habe. Dies sei ausschließlich die Aufgabe von Gleiss Lutz gewesen (mehr…).
Gleiss Lutz vertritt den Standpunkt, man habe damals umfassend „auf die Risiken hingewiesen“, so Managing-Partner Dr. Rainer Loges in einem Brief an die Staatskanzlei von Anfang dieses Jahres. Dann hätten die Vertreter des Landes aber die Entscheidung getroffen, den Deal per Notbewilligungsrecht abzuwickeln, sofern Gleiss das für machbar hielte. „Nach nochmaliger interner Diskussion haben wir dies auf Basis des vorgegebenen Zeitrahmens bejaht“, so Loges in dem Schreiben weiter. Notbewilligungen sind nur zulässig, wenn es dringende sachliche oder zeitliche Gründe gibt. Mappus und Notheis hatten zuvor immer den hohen Zeitdruck und die Vertraulichkeit des Deals betont.
Zugleich wurde Anfang der Woche bekannt, dass die EdF selbst über rechtliche Schritte nachdenkt. Grund ist die Klage der rot-grünen Regierung gegen den Anteilsverkauf bei der Internationalen Handelskammer. Die Financial Times Deutschland zitierte ein Schreiben der Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton. Darin werden die Klagegründe kritisiert und erklärt, dass EdF das Land für Schäden zur Verantwortung ziehen will, die aus der Klage entstehen könnten.