Freshfields

Bundesfinanzministerium legt Beraterhonorare offen

Vor wenigen Tagen hatte der Axel Springer Verlag gerichtlich erstritten, dass das Bundesfinanzministerium offenlegen muss, welche Beträge es zwischen 2005 und 2009 für Beratungsleistungen an Freshfields Bruckhaus Deringer gezahlt hat. Jetzt kam das Ministerium seiner Pflicht nach: Auf 1.831.397,38 Euro belief sich das Honorar für die rechtliche Unterstützung des Bundesfinanzministeriums.

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Besonders prominente Mandate aus dieser Zeit waren die Beratung bei den Gesetzen zur Finanzmarktstabilisierung (mehr…) sowie die umfangreiche Arbeit im Zusammenhang mit der Verstaatlichung der Problembank Hypo Real Estate (HRE) (mehr…). Die Kanzlei hatte das HRE-Gesetz später auch gegen Angriffe von ehemaligen Aktionären der Bank verteidigt, die eine höhere Abfindung verlangten, als das Gesetz es vorsah (mehr…).  Lange vor der Finanzkrise hatten Freshfields-Anwälte gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) intensiv zur Struktur einer Gesellschaft zur Förderung des ÖPP-Markts in Deutschland beraten. Dieses Projekt lief gemeinsam über das Bundesverkehrs- und das Finanzministerium (mehr...).

Der Löwenanteil des Honorars dürfte insbesondere auf die beiden letzteren Mandate zu verbuchen sein: Hier waren jeweils Anwaltsteams aus mehreren Büros involviert. Üblicherweise wird bei der Beratung der öffentlichen Hand auf Stundenhonorarbasis abgerechnet. Gegenüber dem Bundestag hatte das Finanzministerium schon 2009 einige Beraterhonorare aufgeschlüsselt. Dem Vernehmen nach soll Freshfields eine detaillierte Aufschlüsselung ihres Honorars gegenüber dem Bundestag geliefert haben, allerdings nicht öffentlich.

Im Sommer 2012 war die Beratungsleistung der Kanzlei im Zusammenhang mit der Eurozonen-Stabilisierung Gegenstand einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten und Anwalts Dr. Peter Gauweiler (CSU). Die Bundesregierung legte dar, Freshfields habe bei der europaweiten Einführung bestimmter Klauseln in die allgemeinen Bedingungen für Staatsanleihen beraten. Über die Höhe der Honorare wurde in dem Fall nichts bekannt. Gauweiler war 2010 mit einer Klage gegen den Euroschutzschirm gescheitert (mehr…).

Mehrere Freshfields-Anwälte aus den Fachbereichen des Öffentlichen, Beihilfe- und Bankaufsichtsrechts sind immer wieder an der Schnittstelle von Öffentlichem Recht und Bankrecht tätig. Besonders bekannt sind etwa die Spezialisten Dr. Benedikt Wolfers (Berlin), Dr. Gunnar Schuster (Frankfurt) und Dr. Andreas von Bonin (Brüssel). So berieten Freshfields-Teams die BayernLB und die NordLB zu deren Restrukturierungsplänen (mehr…) sowie das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Auflösung der WestLB (mehr…). Auch im Zusammenhang der Ereignisse um die HSH Nordbank und die SachsenLB waren Freshfields-Anwälte aktiv  (mehr…). Hengeler Mueller und Linklaters sind weitere Spitzenkanzleien, die in diesem Bereich intensiv beraten.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte kurz vor Weihnachten in einem Eilverfahren die Offenlegung der an Freshfields gezahlten Honorare verfügt. Das Interesse der Kanzlei an der Geheimhaltung solcher Geschäftsdaten müssten im konkreten Fall hinter dem Informationsinteresse der Presse und der Öffentlichkeit zurückstehen. Grund dafür sei unter anderem die Bundestagswahl im Herbst 2013 und die Diskussion um Nebeneinkünfte und die politische Amtsführung des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück (mehr…).  (Antje Neumann)

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