Ihre Forderungen in Deutschland angemeldet hatten knapp 1.000 Gläubiger. Das Geld fließt aber nur an einen Bruchteil dieser Gruppe – diejenigen, die ihre Rechte im Sekundärverfahren eigenständig wahrgenommen haben. Der Großteil der zumeist in den USA ansässigen Gläubiger wurde durch den US-Eigenverwalter der insolventen Kanzlei vertreten.
Kleinschmidt und sein Team einigten sich laut Marktinformationen nach längeren, teils heftigen Auseinandersetzungen mit dem Verantwortlichen des US-Hauptsacheverfahrens und dessen deutschen Bevollmächtigten aus der Frankfurter Sozietät Thierhoff Müller & Partner. In den USA verantwortet Steve Horvarth die Abwicklung der untergegangenen Kanzlei. Er war früherer Partner und Mitglied des Managements von Dewey und agiert nun ähnlich wie ein deutscher Sachwalter bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Zuvor war Albert Togut, Chef der Kanzlei Togut Segal & Segal, Insolvenzverwalter der Sozietät. Er vertritt innerhalb des Liquidationsplans auch weiterhin die Dewey-Interessen.
Die deutlich höhere Quote kommt vor allem aus einem Grund zustande: Die Beteiligten einigten sich darauf, dass alle deutschen Vermögenswerte unter das hiesige Sekundärverfahren fallen. Das Verfahren konnte damit deutlich früher als regulär abgeschlossen werden. Es war erst im Sommer 2012 eröffnet worden, üblich ist in solchen Fällen eine Dauer zwischen drei und fünf Jahren. Ungewöhnlich war bereits, dass das Sekundärverfahren als Insolvenzplanverfahren durchgeführt wurde und nicht als reguläres Insolvenzverfahren.
Beantragt hatten das Verfahren JUVE-Recherchen zufolge die beiden früheren Dewey-Partner Dr. Volker Holl und Dr. Benedikt von Schorlemer sowie ein angestellter Ex-Anwalt der Sozietät. Offensichtlich erschien dieser Weg zunächst attraktiver als ein alternativer Vergleich von Togut. Um die Eröffnung des Sekundärverfahrens hatte es im vergangenen Jahr größere Auseinandersetzungen gegeben. Die Vertreter des US-Hauptsacheverfahrens hatten sich sogar vor Gericht dagegen gewehrt. Das Landgericht Frankfurt hatte die Beschwerde aber im Herbst zurückgewiesen.
Der Vergleich von Togut sah Rückzahlungen vor, die nach Einkommenshöhe gestaffelt waren. Im Gegenzug konnten sich die Anwälte möglichen Klagen entziehen. Inzwischen sollen alle früheren Dewey-Partner bis auf einen den Vergleich angenommen haben. In den USA wurde unterdessen bekannt, dass der frühere Dewey-Kanzleichef Steven Davis ebenfalls einen Vergleich akzeptiert hat. Davis zahlt Presseberichten zufolge 511.000 US-Dollar, eine mögliche Klage gegen ihn wegen schlechtem Management der Kanzlei hat sich damit erledigt. (René Bender)