Der Handels- und Kooperationsvertrag, auf den sich die EU und Großbritannien an Heiligabend geeinigt haben, hilft den deutschen LLP-Kanzleien nicht weiter. Unter anderem Noerr und Clifford Chance sehen sich endgültig gezwungen, pünktlich zum Jahreswechsel als Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung zu firmieren. Einige Großkanzleien hatten nach JUVE-Informationen lange auch für eine nationale Bestandsschutzregelung gekämpft.
Soweit bekannt hat Clifford bereits am 22. Dezember den Wechsel in die PartG mbB eingeleitet. Noerr folgt in diesen Tagen in die Rechtsform, die Kanzleien wegen der Haftungsbeschränkung auf die Berufsausübung nicht gerade schätzen.
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