Rechtsformwechsel wegen Brexit

Freshfields weist Cum-Ex-Spekulationen zurück

Der Brexit zwingt viele Kanzleien, sich gesellschaftsrechtlich neu aufzustellen. Auch Freshfields Bruckhaus Deringer ist seit neuestem eine deutsche Partnerschaftsgesellschaft – und begründet dies ebenso mit dem Brexit. Marktbeobachter hatten spekuliert, dass durch den Rechtsformwechsel die deutsche Praxis für frühere Haftungsfälle schwerer zu belangen sein könnte. Freshfields weist dies zurück.

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Bereits Anfang 2019 war im Markt zu hören, dass Freshfields ihr Deutschlandgeschäft Brexit-bedingt in eine PartG mbB verlagert. Im März 2019 gründete die seit 2008 als Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Deutschland tätige Kanzlei die Eilers und Partner PartG mbB. Namensgeber der Gesellschaft ist der Steuerpartner und langjährige Managing-Partner Prof. Dr. Stephan Eilers. In den folgenden Monaten traten sämtliche Freshfields-Partner der Sozietät bei, darunter auch die britischen, die niederländischen sowie die österreichischen. Die in Frankfurt eingetragene Gesellschaft mit der Nummer PR 2677 existiert weiterhin.

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