Adé LLP

Wie der Brexit bei den Kanzleien merkwürdige Namensprobleme verursacht

Kanzleien mit deutschem Verwaltungssitz und der Rechtsform einer LLP müssen für den anstehenden Brexits einiges ändern, um in Deutschland weiter beraten zu können. Dazu gehört auch, dass sie ihren Kanzleinamen einer genauen Prüfung unterziehen müssen. Der Name einer neu gegründeten Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss nämlich auch den Nachnamen eines aktiven Partners beinhalten. Die meisten betroffenen Kanzleien haben ihr Namensproblem mittlerweile lösen können. Manche mussten dafür jedoch tief in die Trickkiste greifen.

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Der Rechtsformwechsel von der LLP in die PartG mbB bedingt, dass mindestens ein aktiver Partner für den Registereintrag zur Verfügung steht. Und dessen Name muss auch Teil des Kanzleinamens sein. Für viele Kanzleien, die sich inzwischen sogar Kunstnamen geben, ist dieser Passus im Partnerschaftsgesetz altbacken. Abhilfe schaffen könnte allerdings höchstens die Reform des Berufsrechts, die gerade anläuft. Für den akuten Brexit-Fall kommt das jedoch zu spät. Hinzu kommt, dass Gerichte in der jüngsten Vergangenheit das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz in dieser Frage eher konservativ als modern ausgelegt haben.

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