Brexit

Gruppe von LLP-Kanzleien tritt BRAK-Schreiben entgegen

Bei britischen LLP-Kanzleien sorgt der anstehende Brexit für Unsicherheit. Im Oktober hatte der Vorsitzende des BRAK-Europaausschusses die Meinung vertreten, dass die Kanzleien ihre Rechtsdienstleistungsbefugnis in Deutschland verlieren könnten. Daraufhin schlossen sich ein Dutzend LLP-Kanzleien zusammen, um gemeinsam ihre Situation zu bewerten. Der neue BRAO-Entwurf beruhigt die Lage nun vorerst.

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Initiiert wurde die Runde nach JUVE-Informationen im Oktober von Norton Rose Fulbright, die als britische LLP-Kanzlei in Deutschland über Zweigniederlassungen tätig ist. Die Kanzlei regte einen Informationsaustausch an, dem sich ähnlich aufgestellte LLPs anschlossen. Darunter sind soweit bekannt Linklaters, Allen & Overy, Hogan Lovells, DLA Piper, Clifford Chance, Ashurst, Watson Farley & Williams, Herbert Smith Freehills, Addleshaw Goddard sowie Clyde & Co.

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