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Die Vorstandswahl der Düsseldorfer Kammerversammlung von 2017 ist ungültig. Nach einem Urteil des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofes scheiden nun 13 der 30 Vorstandsmitglieder aus, darunter der langjährige Kammerpräsident Herbert Schons. Das ist der vorläufige Höhepunkt eines Streits, der seit mehr als fünf Jahren den Kammerbezirk Düsseldorf beschäftigt. Für Schons könnte es noch schlimmer kommen: Seine Kritiker fordern, dass er für die entstandenen Kosten aufkommen soll (AnwZ (Brfg) 19/19).