Singapur öffnet Beratermarkt und vergibt Lizenzen für Beratung im örtlichen Recht

Sechs internationale Kanzleien haben sich Anfang Dezember die neuen, begehrten Lizenzen gesichert, durch die sie künftig in Singapur mit eigenen Anwälten im örtlichen Recht beraten dürfen. Bisher war dies ausländischen Kanzleien nicht erlaubt. Die Wahl fiel wegen der gestiegenen Bedeutung des asiatischen Stadtstaates als internationales Finanzzentrum auf Kanzleien mit starker Bankenpraxis: Allen & Overy, Clifford Chance, Norton Rose und Herbert Smith aus England sowie White & Case und Latham & Watkins aus den USA.

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Weitere Kanzleien werden sich in einer zweiten Runde erneut bewerben können. Dazu zählt auch Luther, die jetzt nicht zum Zuge kam. Mit fünf Partnern unterhält Luther die größte Präsenz deutscher Anwälte vor Ort. In den vergangenen zwölf Monaten ist das Luther-Büro wiederholt mit erfahrenen Quereinsteigern ausgebaut worden und pflegt besonders zu den deutschen Standorten in Stuttgart und Köln Verbindungen.

Ausländische Kanzleien durften bisher keine singapurischen Anwälte einstellen und damit nicht originär im örtlichen Recht beraten. Dementsprechend hatten viele mit singapurischen Kanzleien Jointventures vereinbart.

Clifford Chance hatte die Verbindung zu ihrer Kooperationspartnerin Wong Partnership schon vor einigen Wochen beendet und plant nun, selbst einheimische Anwälte einzustellen. Clifford hat bereits jetzt ein Team, dass sich mit dem indischen Kapitalmarktrecht befasst, in Singapur angesiedelt, weil im indischen Markt weiterhin Restriktionen für ausländische Kanzleien gelten.

Die neuen Singapur-Lizenzen sind ebenfalls beschränkt und umfassen nicht das Auftreten vor Gericht sowie die Arbeit im Straf-, Öffentlichen und Immobilienrecht. Die Marktöffnung in Singapur geht auf eine Forderung im US-Singapurischen Freihandelsabkommen zurück.

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