Die vom OLG Frankfurt zugelassenen Rechtsbeschwerden erklärte der BGH jedoch nun für unzulässig. Der Gesetzgeber hätte im Jahre 1994 das Freigabeverfahren so gestaltet, dass der Instanzenzug beim OLG endet. Einige Kleinaktionäre stellten nach der BGH-Entscheidung einen Sonderprüfungsantrag beim Landgericht Frankfurt und kündigten an, weiter auf Schadensersatz zu drängen. Auch wird überlegt, Verfassungsbeschwerde wegen Verkürzung des Rechtsweges einzulegen.
Vertreter T-Online
GLEISS LUTZ (Stuttgart): Dr. Stefan Mutter, Dr. Bodo Riegger – aus dem Markt bekannt
PROF. DR. ACHIM KRÄMER (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Vertreter Fonds
MORGAN LEWIS (Frankfurt): Dr. Christian Zschocke – aus dem Markt bekannt
DRES. MESSER & V. METTENHEIM (Karlsruhe): Dr. Herbert Messer (BGH-Vertretung)
Vertreter DSW und weitere Kleinaktionäre
DREIER RIEDEL (Düsseldorf): Dr. Peter Dreier
DR. WENDT NASSALL (Karlsruhe; BGH-Vertretung)
Bundesgerichtshof, 2. Zivilsenat
Prof. Dr. Wulf Goette (Vorsitzender Richter)
Auf der Seite der Kleinaktionäre waren noch eine ganze Reihe weiterer Anwälte tätig.
Gleiss begleitet T-Online bereits seit längerem bei der Verschmelzung mit der Deutschen Telekom. Diese wird dabei von einem Hengeler Mueller-Team um Dr. Rainer Krause und Dr. Claudia Junker beraten.