Ursula von der Leyen hatte die Gegendarstellung erwirkt, nachdem die Berliner Boulevard-Zeitung am Ende April ein Foto der Familienministerin auf der Titelseite abgebildet und in Sprechblasen zwei Äußerungen veröffentlicht hatte, die jedoch nicht von ihr stammten. Die Berliner Richter ordneten daraufhin die Veröffentlichung einer Gegendarstellung an.
Kleine Kuriosität am Rande: Das Gericht setzte für die Aufmachung der Gegendarstellung eine Schriftgröße fest, die sich technisch jedoch nicht umsetzen ließ. Mit einer Buchstabengröße von etwa fünf Zentimetern für die Überschrift und einer Größe von etwa einem Zentimeter für den Fließtext hätte der Text mehr als eine Doppelseite eingenommen. Die Parteien einigten sich deshalb darauf, die Gegendarstellung kleiner als gerichtlich angeordnet auf einer Seite zu bringen. Die Zeitung fügte außerdem den Zuatz hinzu: „Dr. Ursula von der Leyen hat Recht. Die Redaktion“.
Mit Matthias Prinz, der zum ersten mal für die Ministerin tätig wurde, hat Frau von der Leyen einen der bekanntesten Presserechtler Deutschlands beauftragt. Seit über zwei Jahrzehnten ist der 49-Jährige in diesem Bereich aktiv und vertritt Personen und Unternehmen, die sich gegen unwahre oder in die Privatsphäre eindringende Berichterstattung zur Wehr setzen. Bekannt geworden ist der Hamburger insbesondere durch die Vertretung von Adelshäusern aus ganz Europa. Vor allem diverse Grundsatzurteile, die er für Prinzessin Caroline von Hannover erreicht hat (JUVE 08/2003, 01/2004), haben immer wieder für Aufsehen gesorgt.
„Neben Schadensersatzforderungen sind Gegendarstellungen als Mittel der Wehr über die letzten Jahre immer populärer geworden“, sagt der Medienrechtler. Nach dem seine Kanzlei 1985 auf den Titelseiten erste Ankündigungen von Gegendarstellungen erwirkte, setzte er 1989 die erste Gegendarstellung auf der Titelseite einer Tageszeitung und 1992 die erste Gegendarstellung auf einem Illustriertentitel durch. 1994 setzte er beim BGH den ersten Widerruf auf der Titelseite einer Illustrierten durch. 1998 segnete das BVerfG die von ihm erstrittene Rechtsprechung zur Titelseitengegendarstellung als verfassungsgemäß ab. Heute greift nicht nur der Hochadel auf dieses Mittel zurück – allein für das schwedische Königshaus waren es nach Angaben der Kanzlei Prinz im letzten Jahr 25 Gegendarstellungen und Widerrufe auf den Titelseiten deutscher Illustrierten.
Immer häufiger setzen sich auch Politiker und Unternehmen auf diese Weise gegen Presseberichterstattung zur Wehr. In der Öffentlichkeit bekannt geworden sind die von Prinz für die Volkswagen AG, die Deutsche Telekom, Warsteiner, EnBW, Air Berlin und MTU geführten Verfahren.
Presserechtler Prinz, der „Schrecken aller Paparazzi“, wie die ‚Die Zeit‘ (2001) ihn betitelte, ist über die Vertretung von Prominenten selbst zum Objekt der Medienberichterstattung geworden. Genau verfolgt wurden in der Öffentlichkeit die Vertretung von Peter Boenisch gegen den Axel-Springer-Verlag, bei dem sein Vater früher zunächst als Chefredakteur der Bild-Zeitung und später als Vorstandsvorsitzender arbeitete. Gefragt ist Prinz auch als Interviewpartner, zum Beispiel in Karriere-Magazinen und Männerzeitschriften wie MensHealth.
Kaum weniger in der Öfftlichkeit steht sein Gegenüber, Christian Schertz. Der 40-jährige Medienrechtler wird seit Jahren für den Berliner Verlag, zu dem der ‚Berliner Kurier‘ gehört, und die Berliner Verlagsgruppe Der Tagesspiegel tätig. Erst im Juli vergangenen Jahres hatte sich die Tagesspiegel-Justiziarin Caroline von Klitzing der Berliner Medienboutique angeschlossen (JUVE 06/2005). Die Kanzlei selbst war erst im Januar 2005 von Schertz und dem Sportrechtler Simon Bergmann gegründet worden. Beide arbeiteten früher bei Hertin Rechtsanwälte (JUVE 11/2004).
Doch auch wenn Presserechtler Schertz bei der Gegendarstellung von Frau von der Leyen auf der Medienseite stand, hat er sich in den letzten Jahren insbesondere als Anwalt von Geschädigten der Presseberichterstattung bundesweit profilieren können. Seit Jahren berät und vertritt er vor allem Schauspieler, Sportler und Moderatoren wie Oliver Pocher, Franziska van Almsick und Sabine Christiansen im Presserecht. In den letzten Jahren hat sich dieser Mandantenkreis um zahlreiche Politiker erweitert: Neben dem früheren Außenminister Joschka Fischer gehört unter anderem auch die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth zu seinen Mandanten, für die er eine großformatige Gegendarstellung in der Bild-Zeitung erwirkt hatte (Mai 2005).
Im aktuellen Fall um den ‚Berliner Kurier‘ standen sich mit Prinz und Schertz auch zwei unterschiedliche Kanzlei-Modelle gegenüber. Denn anders als Prinz, der sich in seiner anwaltlichen Arbeit ganz der Opfervertretung verschrieben hat, ist Schertz breiter aufgestellt und vertritt sowohl die Geschädigten- als auch die Medienseite. „Ich vertrete seriöse Berliner Tageszeitungen und Magazine. Die einzige Zeitung aus dem Boulevard-Segment ist der ‚Berliner Kurier‘. Da große Persönlichkeitsverletzungen beim Kurier eher selten sind, habe ich bisher noch keine Inhabilitäten gehabt“, sagt Schertz.
Tatsächlich ist die klare Positionierung, wie Prinz sie im Presserecht vollzieht, unter den Medienrechtlern eher die Ausnahme. Wie Schertz sind viele Anwälte für Verlage sowie für Geschädigte aktiv. So wird es denn immer wieder vorkommen, dass Anwälte bei Gegendarstellungen mal auf der einen und mal auf der anderen Seite zu finden sind.
Vertreter Ursula von der Leyen
Prinz Neidhardt Engelschall (Hamburg): Prof. Dr. Matthias Prinz
Vertreter Berliner Kurier
Schertz Bergmann (Berlin): Caroline von Klitzing, Dr. Christian Schertz
Landgericht Berlin, Zivilkammer 27
Michael Mauck (Vorsitzender Richter)