Allerdings ist es angebracht, zwischen dem Steinhöfel auf der Showbühne und dem im juristischen Backstage-Bereich zu unterscheiden. „Etwaige Vorurteile, die man gegen ihn aufgrund der Werbekampagnen haben mag, muss man ausblenden“, sagt Rolf Becker, Namenspartner von Hümmerich-Spin off Wienke & Becker in Köln. „Sonst unterliegt man einer Fehleinschätzung, denn die Medienfigur hat mit dem realen Leben sehr wenig zu tun.“
Becker ist für einige Dutzend Online-Händler aktiv, die von Steinhöfel abgemahnt wurden. „Steinhöfel macht einen sehr professionellen Job. Er kennt die Rechtsprechung und weiß, wie er Forderungen durchsetzen kann“, so Becker. Die Einschätzung Beckers kann man nachvollziehen, wenn man mit Steinhöfel selbst spricht. Ein rational argumentierender Anwalt mit klarer Bereitschaft zur Offensive – so wie es einige Anwälte gibt. Auch seine Motivation, Anwalt zu sein, ist durchaus nicht ungewöhnlich.
Am Anwaltsberuf reizt Steinhöfel, dass er schnelles analytisches Denken und Handeln erfordere. „Zudem setze ich gern für meine Mandaten deren Ansprüche durch. Allerdings arbeite ich nur für solche Firmen, hinter deren Anliegen ich auch stehen kann“, so der Hamburger Anwalt, dessen Arbeit unter gegnerischen Anwälten manchmal sogar so etwas wie Vorbildcharakter hat. „Meine Devise in den Media Markt-Verfahren gegen Steinhöfel heißt: Ärgere ihn, wo du kannst, und lerne aus seinen Schriftsätzen“, so ein Anwalt.
Der Bullterrier, als der der Media Markt-Vertreter manchmal in der Öffentlichkeit erscheint, ist er als Anwalt also jedenfalls nicht. So hat er nachweislich auch in Abmahnverfahren gegen wenig betuchte Online-Händler Streitwertsenkungen veranlasst.
Aus Media Markt-Sicht stellt sich die Abmahnwelle nicht als Marktbereinigung dar, sondern als Reagieren auf handfeste wettbewerbsrechtliche Verstöße. „Bei Preissuchmaschinen entscheiden schon geringe Preisunterschiede über die Platzierung. Hier täuschen sich einige Händler nach vorne“, schildert Steinhöfel ein Beispiel für Abmahnungen. „Sie machen unwahre Preisangaben, indem sie einen Teil des Warenpreises ins Porto verschieben und dieses dann zum Beispiel vorsätzlich deutlich zu niedrig angeben.
Die Höhe der Versandkosten hat keinen Einfluss auf die Platzierung.“ Mit Abmahnung wegen unrichtiger Preisangaben hat die Kette Erfahrung – nicht nur als Angreifer. Die Mindfactory, ein großer Internethändler, habe vor einiger Zeit Media Markt wegen inkorrekter Preisauszeichnung abgemahnt, so Becker. Genau dies tue Media Markt nun massenweise mit anderen Internet-Händlern. Er wittert jedoch Missbrauch des Wettbewerbsrechts. Zwar sei das Vorgehen nicht insgesamt marktmissbräuchlich. Aber die Abmahnungen sind konzertierte Schläge durch Beauftragung eines einzigen Anwaltsbüros“, so Becker. Seines Erachtens handelt es sich deshalb um ein koordiniertes Vorgehen, da es eine „Wissensherrschaft durch das eine Anwaltsbüro“ gebe.
Mit dem Missbrauchsverdacht steht er nicht alleine. So hat Mitte November die 33. Zivilkammer des Münchener Landgerichts sechs EV-Anträge von Media Markt-Filialen zurückgewiesen, unter anderem stellt sie dabei auf die Masse der Anträge ab. Die Kammer für Handelssachen in München ist der Einschätzung der Zivilkollegen jedoch nicht gefolgt. Sie erlässt weiterhin einstweilige Verfügungen. Für Becker ist „das Missbräuchliche auch zu spüren, wenn Mandanten sequenziell mit Abmahnungen überzogen wird.
Statt einem Schreiben mit einer Abmahnung mit drei Punkten erhalten sie dann zeitlich gestaffelt drei einzelne Abmahnungen, manchmal von verschiedenen Märkten. Da ist dann das Kostenrisiko sehr hoch.“ Für Steinhöfel ist jedoch an hohen Kosten nicht Media Markt schuld. Zwar gebe es auf der Gegenseite auch sachkundige Anwälte. „Oft genug jedoch finden sich dort Anwälte mit geringer Erfahrung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren, deren Fehler ihren Mandanten weit höhere Kosten verursachen, als eine berechtigte Abmahnung. Steinhöfel schätzt, dass zwei Drittel der gegnerischen Kosten durch Beratungsfehler der eigenen Anwälte entstehen.
Trotz der Arbeit für Media Markt-Gegner räumt übrigens auch Becker ein, dass „ein Großteil der Verstöße rein materiellrechtlich zu Recht abgemahnt worden sei“. Ein Hauptgrund für die Verstöße liegt laut Becker in der Komplexität der gesetzlichen Vorschriften. Hier blicke kein Laie mehr durch. „Auch der Staat selbst hat den Überblick verloren. So gibt es eine Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums zum Widerrufsrecht im Versandhandel. Das LG Halle hat kürzlich entschieden, dass sie rechtlich nicht einwandfrei und irreführend ist“, sagt Becker.
„Rechtlich betrachtet ist der Internet-Handel das reinste Minenfeld.“ Da brauchen die Kombattanten im hart umgekämpften Markt erfahrene Minenhunde, die das Feld kennen. Wenn diese Anwälte dann wie Steinhöfel den Ruf haben besonders bissig zu sein, muss das für ihre Mandanten nicht von Nachteil sein.
Vertreter der einzelnen Media Markt-Filialen
Steinhöfel Rechtsanwälte (Hamburg): Joachim Steinhöfel, Reinhard Höbelt
Vertreter Online-Händler – exemplarisch
Wienke & Becker (Köln): Rolf Becker
Schulte Rechtsanwälte (Berlin): Dr. Thomas Schulte
Becker vertritt einige Dutzend Online-Händler, unter anderem etwa HOH.de.