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DB-Inhouse-Juristen dürfen Tochter DB Netz nicht juristisch beraten

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Das Eisenbahn-Bundesamt hat auf eine Beschwerde des Netzwerks Privatbahnen e.V. hin der DB Netz AG untersagt, sich weiterhin in Fragen des Netzfahrplans, der Trassenzuweisung und der Wegeentgelte von der Zentralen Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG (Holding) juristisch beraten und vertreten zu lassen.

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Die DB Netz AG unterhält derzeit keine eigene Rechtsabteilung, sondern greift auf die Expertise der DB-Konzernrechtsabteilung zurück, die für Regulierungsfragen einen speziellen Stab aufgebaut hat.

Diese Praxis verstößt nach Auffassung des Eisenbahn-Bundesamtes gegen Paragraph 9a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, der die personelle Trennung und das Verbot jeglicher Einflussnahme im Hinblick auf netzzugangsrelevante Entscheidungen vorsieht. Die Inhouse-Abteilung behält sich vor, gegen die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes juristisch vorzugehen.

Vertreter Eisenbahn-Bundesamt

@Inhouse: Astrid Schmitz – aus dem Markt bekannt

Vertreter DB Netz AG (Deutsche Bahn Holding)

Inhouse : Christopher Rother – aus dem Markt bekannt

Vertreter Netzwerk Privatbahnen

@Orth Kluth (Berlin): Dr. Anselm Grün; Associate: Dr. Patrick Ostendorf

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