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Diese Vermögensverschiebungen habe die Konzernmutter nach deutschem Insolvenzrecht nicht mehr tätigen dürfen, so Prager bereits im März 2007 auf der Gläubigerversammlung. Dort hatte er auch angekündigt, rund 80 Millionen Euro aus Asien zurückzufordern, weil diese so genannte Eigenkapitalentnahme für die BenQ Mobil OHG einen „existenzvernichtenden Eingriff“ darstellen würde. Die deutsche Gesetzeslage verlange es Zahlungen anzufechten, „die die Beklagte in Kenntnis der Zahlungsschwierigkeiten der Tochter wenige Monate vor Insolvenzanmeldung erhalten hat“.