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HVB soll HRE 105 Millionen zurückzahlen

Die HVB muss ihren früheren Töchtern Hypo Real Estate Bank International und Hypo Real Estate Bank, heute Teil der Hypo Real Estate Holding (HRE), einschließlich Zinsen 105 Millionen Euro Gewerbesteuerzahlungen zurückzahlen. Das entschied Ende April das Landgericht München. Die HVB hatte als Muttergesellschaft die Gewerbesteuer für alle Konzerngesellschaften abgeführt und sich diese im Wege einer Konzernumlage von den Töchtern zurückgeholt. Während einer Betriebsprüfung fiel jedoch auf, dass die HVB in den Jahren 1991 bis 2001 tatsächlich 75,5 Millionen Euro weniger Gewerbesteuer abgeführt hatte als sie von ihren Töchtern eingefordert hatte.

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Die HVB wird gegen das Urteil Berufung einlegen. Sie ist der Ansicht, dass eine jahresübergreifende Betrachtung anzustellen sei und dass die Gewerbesteuerlast nach dem Verursacherprinzip zu verteilen sei. Beides berücksichtige das LG-Urteil nicht. Hierbei, so die HVB, handele es sich um auch vom BGH noch nicht entschiedene Grundsatzfragen der Konzernumlage.

Vertreter Hypo Real Estate

Kantenwein Zimmermann Fox Kröck & Partner (München): Dr. Alexander Kröck (Federführung), Dr. Annett Kuhli (Steuern); Associate: Dr. Gottfried Hammer (Litigation)

Inhouse (München): Dr. Helmut Bruchner (Leiter Recht HRE Holding), Marcus van Bevern (Leiter Transaktionsmanagement HRE Bank), Dr. Peter Schad (Leiter Recht HRE Bank)

Vertreter HVB

@Inhouse (München): Dr. Andreas Früh (Leiter Recht), Dr. Georg Mellinghoff, Dr. Daniel Walden (beide Legal), Frank Tibo, Torsten Warnke (beide Steuern)

@Flick Gocke Schaumburg (Bonn): Dr. Stefan Simon, Prof. Dr. Thomas Rödder; Associate: Dr. Daniel Rubner

LG München, 16. Kammer für Handelssachen

Dr. Günther Prechtel (Vorsitzender Richter)

Kantenwein-Partner Kröck trat erstmals für die HRE auf.

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