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Fremdbuchungen rechtens

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Die irische Fluggesellschaft Ryanair muss bis auf Weiteres wieder Flugtickets anerkennen, die über das Internetportal Cheaptickets verkauft wurden. Dies ordnete das Landgericht Frankfurt Ende August in einer einstweiligen Verfügung an.

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Daraufhin hatte das zur holländischen Beins Travel Group gehörende Internetportal Cheaptickets eine einstweilige Verfügung beantragt. Ein von Ryanair eingelegter Widerspruch wurde Ende September zurückgewiesen.

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