Juve Plus Bundespatentgericht

Schwäbisch Hall-Slogan kann als Marke angemeldet werden

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Die Bausparkasse Schwäbisch Hall kann ihren Werbeslogan 'Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen vier Wände - Schwäbisch Hall' als Marke anmelden. Dies hat das Bundespatentgericht in seiner Entscheidung vom Juli bestätigt. Damit gaben die Senatsrichter der Beschwerde der Bausparkasse statt, die damit gegen die zurückgewiesene Anmeldung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) vorgegangen war. Im Herbst 2006 hatte das Unternehmen die Wortmarke beim DPMA angemeldet. Dieses verweigerte die Zulassung und begründete dies mit dem Fehlen der erforderlichen Unterscheidungskraft. Demnach sagte der Slogan aus, dass es sich bei der Stadt Schwäbisch Hall oder dem gleichnamigem Landkreis in Baden-Württemberg um einen führenden Anbieter im Segment Wohnungsbau bzw. Wohnungsbauförderung handelte. Daher stelle dies eine geographische Herkunftsangabe dar, die der Verbraucher nicht mit einem bestimmten Anbieter verbinden würde. Folglich fehle es an der Schutzfähigkeit des Slogans in Verbindung mit dem konkreten Städtenamen.

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Dagegen legte die Bausparkasse Beschwerde beim Bundespatentgericht ein, um die Anmeldung doch noch durchzusetzen. Insbesondere berief sie sich auf eine Umfrage, die sie vom Marktforschungsinstitut GfK durchführen ließ. Mit deren Ergebnissen wollte Schwäbisch Hall darlegen, dass sich ihre Unternehmensbezeichnung in der Bevölkerung über den Geschäftskreis der Bausparer als geläufig im Verkehr durchgesetzt hat. Aus der repräsentativen Befragung ergaben sich ein deutlicher Bekanntheitsgrad für das Unternehmen: Über 74 Prozent der Allgemeinbevölkerung und 79,3 Prozent aller tatsächlichen oder potentiellen Bausparer verbanden ‚Schwäbisch Hall‘ mit dem Namen der Bausparkasse.

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