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Dagegen legte die Bausparkasse Beschwerde beim Bundespatentgericht ein, um die Anmeldung doch noch durchzusetzen. Insbesondere berief sie sich auf eine Umfrage, die sie vom Marktforschungsinstitut GfK durchführen ließ. Mit deren Ergebnissen wollte Schwäbisch Hall darlegen, dass sich ihre Unternehmensbezeichnung in der Bevölkerung über den Geschäftskreis der Bausparer als geläufig im Verkehr durchgesetzt hat. Aus der repräsentativen Befragung ergaben sich ein deutlicher Bekanntheitsgrad für das Unternehmen: Über 74 Prozent der Allgemeinbevölkerung und 79,3 Prozent aller tatsächlichen oder potentiellen Bausparer verbanden ‚Schwäbisch Hall‘ mit dem Namen der Bausparkasse.