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Lubberger Lehment erzielt Sieg für Springer im Streit um ‚Stumme Verkäufer‘

Der Axel Springer Verlag darf seine Zeitung 'Welt kompakt' über ungesicherte Verkaufshilfen, so genannte 'Stumme Verkäufer', vertreiben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Oktober in zwei gleich gelagerten Verfahren.

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Geklagt hatten der Berliner ‚Tagesspiegel‘ und der Berliner Verlag, der die ‚Berliner Zeitung‘ und den ‚Berliner Kurier‘ herausbringt. Sie waren der Ansicht, der Vertrieb über Stumme Verkäufer sei wettbewerbswidrig, weil er in erheblichem Umfang auf eine Gratisabgabe hinauslaufe und Verbraucher durch die Möglichkeit, sich die Zeitung ohne Bezahlung zu verschaffen, übermäßig angelockt würden.

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