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Gleiss holt für Infineon Rabatt im EU-Kartellbußverfahren

Die EU-Kommission in Brüssel und zehn Chiphersteller haben einen Vergleich in dem Verfahren um illegale Preisabsprachen bei Speicherchips geschlossen. Damit gibt es erstmals eine einvernehmliche Lösung in einem europäischen Kartellbußverfahren.

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Sie basiert auf den Ende 2008 von der Brüsseler EU-Kommission eingeführten Settlement-Richtlinien.Diese sehen vor, dass die Kommission Bußgelder um bis zu 10 Prozent reduzieren kann, wenn die Unternehmen ihre Beteiligung an dem Kartell einräumen und einem Ende des Verfahrens durch Vergleich zustimmen. Im Rahmen der jetzigen Einigung verhängte die EU-Kommission insgesamt Bußgelder von gut 331 Millionen Euro.

Das Verfahren war 2002 durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Micron parallel in den USA und der Europäischen Union in Gang gekommen. Nach Ansicht der EU-Kommission haben sich die in der Chipbranche tätigen Unternehmen Infineon, Samsung, Hynix, Elpida, NEC, Hitachi, Mitsubishi Electronics, Toshiba, Nanya und Micron kartellrechtswidrig verhalten und zwischen 1998 und 2002 die Preise und Mengen für Speicherchips (DRAM) abgesprochen, die in Computern und Servern benutzt werden.

In den USA kam es bereits 2003 und 2004 zu einem einvernehmlichen Ende der Kartelluntersuchungen. Bekannt ist, dass sich unter anderem Infineon, Hynix und Samsung mit den US-Behörden verständigten. Die EU führte ihre Vergleichsgespräche 2009 und brauchte damit etliche Jahre länger als die USA.

Das jetzt beendete EU-Settlement-Verfahren, in dessen Rahmen sich die Unternehmen der Preisabsprache im Geschäft mit Speicherchips für schuldig bekannten, bringt für die beteiligten Hersteller einen Bußgeldnachlass in Höhe von zehn Prozent. Zudem konnten sie sich schon während des Verfahrens mit der Behörde über die Beweislage in bestimmten Punkten direkt auseinandersetzen, etwa zur Dauer der Beteiligung an dem Kartell und weitere Einzelheiten der Bußgeldberechnungen. Dies kann ihnen mögliche jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen ersparen.

Rabatte gab es auch aufgrund der Kooperationsbereitschaft der Unternehmen. Dabei erhielt der deutsche Produzent Infineon mit 45 Prozent den höchsten Nachlass, zahlt aber immer noch gut 56 Millionen Euro. Samsung traf es am härtesten: Das Unternehmen zahlt mehr als 145 Millionen Euro. Am günstigsten kam Nanya weg, die lediglich 1,8 Millionen Euro zu zahlen haben. Micron blieb als Kronzeuge von Bußgeldern verschont.

Vertreter Micron
Allen & Overy (London): Philip Mansfield, Michael Reynolds (Brüssel); Associate: Bryony Roy
Gibson Dunn & Crutcher (San Francisco): Gary Spratling – aus dem Markt bekannt

Vertreter Infineon
Gleiss Lutz
: Ulrich Soltész (Brüssel), Ingo Brinker (München); Associate: Christian von Köckritz (Brüssel)

Vertreter Hynix
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Brüssel): Robbert Snelders; Associate: Michele Piergiovanni

Vertreter Samsung
Covington & Burling
(Brüssel): Peter Camesasca
Howrey
(Brüssel): Götz Drauz

Vertreter NEC
Freshfields Bruckhaus Deringer: David Aitman (London), Dr. Michael Esser-Wellié; Associates: Rafique Bachour, Karen Slaney, Estelle Peres Bonnet (alle Brüssel), Sascha Dethof (Düsseldorf)

Vertreter Elpida
van Bael & Bellis (Brüssel): Kris Van Hove – aus dem Markt bekannt

Vertreter Hitachi
McDermott Will & Emery (Brüssel): Philip Bentley – aus dem Markt bekannt

Vertreter Toshiba
Latham & Watkins: Matteo Bay, Eric Barbier de La Serre (beide Brüssel), Daniel Wall, Belinda Lee (beide San Francisco), Catherine Palmer (New York)

Vertreter Mitsubishi Electronics
Baker & McKenzie (London): Ross Denton – aus dem Markt bekannt

Vertreter Nanya – Nicht bekannt

Hintergrund: Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil sie den ersten praktischen Anwendungsfall der Settlement-Richtlinien bildet. Den von der EU-Kommission betonten Effekt schnellerer Verfahren relativierte ein Brüsseler Europarechtler jedoch: „Die Kommission konnte nach den 2003 in den USA geschlossenen Vergleichen doch im Fahrwasser des Department of Justice arbeiten. Außerdem haben alle Unternehmen bei den Ermittlungen kooperiert. Da empfinde ich die Verfahrensdauer von insgesamt acht Jahren seit dem Kronzeugenantrag als Witz.“

Die Beraterriege birgt keine großen Überraschungen. Die Mandatsbeziehung zwischen Infineon und Gleiss ist bereits seit Jahren etabliert. Auch Allen & Overy-Partner Mansfield beriet Micron bereits, etwa in einer patentrechtlichen Auseinandersetzung mit Rambus. Da das US- und das EU-Verfahren denselben Sachverhalt betrafen, griffen Toshiba und Micron auf Anwälte aus beiden Wirtschaftsräumen zurück.

Der Beraterwechsel bei Samsung fand im Frühjahr 2010 statt und resultierte aus einem Interessenkonflikt: Camesasca war im Verlauf des Verfahrens von Howrey zu Covington gewechselt (mehr…), weil die US-Praxis von Howrey den Elektronikkonzern Philips beriet.

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