Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Hans-Peter Kohlhammer, den Ex-Vorstandsmitgliedern Werner Saalfrank und Günther Moissl sowie dem Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Anton Kathrein ‚betrügerische Krida‘ vorgeworfen. Nach diesem Straftatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch wird bestraft, wer die Befriedigung eines seiner Gläubiger durch die Verheimlichung oder Verringerung seines Vermögens vereitelt oder schmälert.
Demnach sollen die vier Angeklagten als faktische Geschäftsführer der österreichischen Grundig-Tochter Vermögenswerte von insgesamt rund 60 Millionen Euro zur Nürnberger Muttergesellschaft geschafft haben – obwohl ihnen die Zahlungsunfähigkeit der Grundig Austria bekannt gewesen sein soll. Mit der Vermögensverschiebung sollte laut Anklage die Attraktivität der Mutter für den Kaufinteressenten Sampo erhöht werden. Letztlich war die Übernahme jedoch gescheitert.
Laut Staatsanwaltschaft wäre dem Wiener Grundig-Werk damit Vermögen entzogen worden, verbunden mit Ausfällen bei den Gläubigern. Gläubiger waren neben zahlreichen Lieferanten vor allem die Bank Austria-Creditanstalt und die Gebietskrankenkasse. Die vier Manager wiesen die Anschuldigungen zurück und versicherten, sie hätten das Traditionsunternehmen zu sanieren versucht.
Letztlich sah das Gericht die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als nicht erwiesen an und sprach die Angeklagten frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Tage Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, inzwischen ist die Entscheidung rechtskräftig.
Vertreter Angeklagte
Ainedter & Trappel (Wien): Dr. Manfred Ainedter
KWR Karasek Wietrzyk (Wien): DDr. Jörg Zehetner
Staatsanwaltschaft Wien
Dr. Gerald Denk
Landesgericht für Strafsachen Wien
Karin Burtscher (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Im November 2003 hatte der Masseverwalter der Grundig Österreich, Dr. Florian Gehmacher von Preslmayr Rechtsanwälte, Strafanzeige gegen die vier deutschen Grundig-Manager erstattet. Gehmacher forderte sechs Millionen Euro, ursprünglich soll die Summe noch höher gewesen sein.
KWR Karasek-Partner Zehetner berät primär bei Organhaftungsfragen und wurde bereits im seit 2004 laufenden Zivilverfahren vor dem Handelsgericht Wien von den vier Grundig-Managern mandatiert.
Dem Vernehmen nach kam der bekannte Wiener Strafverteidiger Ainedter auf Empfehlung von Schönherr ins Mandant. Die renommierte österreichische Kanzlei hatte die Manager zuvor bei der Grundig I-Spaltung beraten.
Ainedter vertrat zuletzt auch den Strafverteidiger Werner Tomanek in dem skurrilen Fall um einen Brandanschlag auf Tomaneks Wohnung im Dezember 2008. Als der Täter gefasst wurde, gab er an, über einen Mittelsmann von Tomanek selbst dazu engagiert worden zu sein. Tomanek und seine Frau mussten sich vor dem Grazer Straflandesgericht wegen Anstiftung zur Brandstiftung und schweren Betrugs verantworten und wurden Ende Mai freigesprochen. Gegen die Entscheidung hat die Staatsanwältin Rechtsmittel eingelegt.
Staatsanwalt Denk ermittelt auch im Strafverfahren um die börsennotierte international tätige Immobiliengesellschaft Immofinanz.