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Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Hans-Peter Kohlhammer, den Ex-Vorstandsmitgliedern Werner Saalfrank und Günther Moissl sowie dem Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Anton Kathrein ‚betrügerische Krida‘ vorgeworfen. Nach diesem Straftatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch wird bestraft, wer die Befriedigung eines seiner Gläubiger durch die Verheimlichung oder Verringerung seines Vermögens vereitelt oder schmälert.