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IllePapier darf mit Rössner auf Schadenersatz von Deutscher Bank hoffen

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Für Investoren, die mit so genannten CMS Spread Ladder Swaps Verluste erlitten haben, besteht neue Hoffnung. Der BGH hat in der mündlichen Verhandlung eines viel beachteten Verfahren durchblicken lassen, dass die Deutsche Bank beim Vertrieb dieser Produkte Aufklärungspflichen verletzt hat. Den Termin für die Bekanntgabe der Entscheidung vertagten die Karslruher Richter auf den 22. März.

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Es zeichnet sich aber ab, dass betroffene Kommunen und Unternehmen Schadenersatz einfordern können, wenn sie von ihrer Bank nicht ausreichend über ihr Investment aufgeklärt wurden. Spread Ladder Swaps sind komplizierte Finanzderivate, die etliche Kreditinstitute in Deutschland offensiv vertrieben haben. Die Deutsche Bank hat diese Anlagen vor allem bei Kommunen und mittelständischen Unternehmen wie dem jetzt klagenden Hygienebedarf-Produzenten IllePapier Service besonders aktiv vermarktet.

Hochriskant und intransparent

Im Unterschied zu herkömmlichen Swaps, mit denen die Bank und der Kunde lang- und kurzfristige Zinszahlungen gegeneinander austauschen, um Zinsrisiken abzusichern, haben CMS Spread Ladder Swaps eine hochriskante Komponente. Es handelt sich um eine Wette auf die Entwicklung einer Zinsdifferenz. Wenn sich die Renditen anders entwickeln als erwartet, entpuppt sich das Geschäft schnell als sehr verlustreich. Im Streitfall hatte das Unternehmen IllePapier Service auf diese Weise 540.000 Euro verloren.

Die BGH-Richter monierten in der mündlichen Verhandlung insbesondere die mangelnde Transparenz hinsichtlich der Kosten für den Investor. Spread Ladder Swaps starten mit einem negativen Marktwert, weil die Bank ihre Marge bereits beim Verkauf des Produktes einkalkuliert hat. Auf diese Weise gewinnt der Verkäufer immer – unabhängig von der Entwicklung der Zinssätze. Nach Ansicht des BGH hätte der Kunde darüber aufgeklärt werden müssen.

Trotz des vergleichsweise geringen Streitwerts könnte die bevorstehende Entscheidung weitreichende Konsequenzen für die Banken haben, denn viele Streitfälle sind noch anhängig. Allein die Deutsche Bank soll CMS Spread Ladder Swaps an rund 500 Firmen und 200 Kommunen verkauft haben. Vor allem die Kommunen dürften nun aufbegehren, denn ihnen hätten die spekulativen Produkte womöglich erst gar nicht verkauft werden dürfen. Aufgrund des Wettcharakters sind Städten und Gemeinden solche Anlageformen nicht erlaubt.

Vertreter IllePapier Service
Rössner (München): Dr. Jochen Weck
Prof. Dr. Dr. Norbert Gross (Karlsruhe; BGH-Anwalt)

Vertreter Deutsche Bank
Freshfields Bruckhaus Deringer (Frankfurt): Dr. Christian Duve, Associate: Dr. Stephan Bausch (Köln)
Jordan & Hall (Karlsruhe): Reiner Hall (BGH-Anwalt)
Inhouse (Frankfurt): Dr. Daniel Kieper, Albrecht Zelzner

BGH, XI. Zivilsenat
Ulrich Wiechers (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Die Deutsche Bank hat Freshfields und Görg in den CMS Spread Ladder Swap-Verfahren durchgehend mandatiert. Die meisten Fälle begleitet Freshfields-Partner Duve federführend, daneben hat Görg mit Partner Dr. Roland Hoffmann-Theinert in einigen Verfahren die Vertretung übernommen. Dieser Streitkomplex ist nicht von der Auslagerung von Standardprozessen auf Noerr betroffen, die die Deutsche Bank Ende 2010 beschlossen hat (mehr….).

Es gibt bereits eine Reihe von Urteilen etwa von den Oberlandesgerichten Celle (3 U 45/09), Frankfurt am Main (23 U 230/08), Stuttgart (9 U 164/08) oder Bamberg (4 U 92/08), bei denen ausnahmslos Freshfields und Görg für den Branchenprimus aufgetreten sind. Die meisten Gerichte haben bislang zugunsten der Deutschen Bank entschieden, lediglich das OLG Stuttgart hatte eine vorsätzliche Falschberatung moniert.

Auf Klägerseite nimmt Rössner eine führende Rolle in der Prozessserie ein. Doch auch andere Anlegerschutzkanzleien sind mit solchen Verfahren befasst, etwa Kälberer & Tittel aus Berlin oder Tilp aus Kirchentellinsfurt. Experten gehen davon aus, dass der Komplex die Anwälte und Gerichte noch lange beschäftigen wird.

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