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Medienanstalt erreicht mit White & Case Etappensieg gegen Bild-Livestreams

Livestreams von Bild.de gelten als Rundfunkübertragung und unterliegen damit einer Zulassungspflicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Urteil hat wegweisenden Charakter bei der streitigen Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und Telemedienangeboten, die keine Zulassung bei der zuständigen Medienanstalt benötigen. Bis zur abschließenden Klärung des Hauptsacheverfahrens darf Springer die Formate weiter ausstrahlen.

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Wimmer_Norbert
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