Juve Plus EuGH-Urteil

Beihilfe für E+H-Mandantin Austrian Airlines war zulässig

Autor/en
  • Raphael Arnold

Die Hilfen der Republik Österreich für Austrian Airlines im Zuge der Corona-Pandemie sind nicht zu beanstanden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte eine Berufung der Wettbewerberinnen Ryanair und Laudamotion ab (Gz. C-591/21 P). Diese waren dagegen vorgegangen, dass die EU-Kommission die Gelder 2020 genehmigt hatte.

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Konkret ging es um einen Betrag von 150 Millionen Euro, den Austrian Airlines damals direkt von der Republik erhielt und den die Fluggesellschaft nicht zurückzahlen musste. Er war Teil eines insgesamt 600 Millionen Euro schweren Rettungspakets. Zu diesem gehörte auch ein Kredit über 300 Millionen Euro, für den der Staat eine Bürgschaft übernahm. Ein weiterer Beitrag von 150 Millionen Euro kam von der deutschen Muttergesellschaft Lufthansa.

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