Juve Plus EuGH urteilt zu Onlineplattformen

Etappensieg für Freshfields- und Baker McKenzie-Mandanten

Die Onlineplattformen Google, Meta und TikTok haben sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen österreichische Behörden durchgesetzt. Ein Mitgliedsstaat darf Kommunikationsplattformen mit Sitz in einem anderen EU-Land keine „generell-abstrakten Verpflichtungen“ auferlegen, so das Urteil. Auf dieser Basis muss nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien entscheiden.

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Grund für den Rechtsstreit ist das seit 1. Jänner 2021 in Österreich in Kraft getretene Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G). Dieses verpflichtet die Betreiber von Kommunikationsplattformen unter anderem dazu, ein Melde- und Überprüfungsverfahren für rechtswidrige Inhalte einzurichten, regelmäßige Transparenzberichte über den Umgang mit Meldungen zu veröffentlichen sowie im Inland verantwortliche und erreichbare Personen zu bestellen.

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