Die klagende ehemalige Rechtsanwaltsanwärterin, Katharina Plavec, war von Jänner bis Ende August 2022 Angestellte im Frankfurter Büro der US-Kanzlei Jones Day. Vor Ort wurde sie von Jones Day-Partner Dr. Johannes Willheim, der sowohl in Deutschland als auch in Österreich als Rechtsanwalt zugelassen ist, ausgebildet. Nach eigenen Angaben gegenüber der Rechtsanwaltskammer (RAK) Wien habe sie sich im Rahmen der Ausbildung ausschließlich mit österreichischem Recht befasst und dabei sei auch nur ein in Österreich zugelassener Ausbildungsanwalt weisungsbefugt gewesen. Ihre Arbeit habe auch den regelmäßigen Kontakt zu österreichischen Behörden und Gerichten miteingeschlossen.
Ihrer Bitte auf Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter, die Plavec Mitte Jänner 2022 an die RAK Wien übermittelte, gab diese jedoch nicht statt und verweigerte ihr die Eintragung. Dies begründete die RAK mit Verweis auf §2 Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) damit, dass sie die praktische Ausbildung nicht in Österreich absolviert habe.
Gang vor den OGH
Gegen den entsprechenden Bescheid der Kammer zog Plavec vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens wandte sich der OGH wiederum an den EuGH. Dieser sollte sich auf Bitten des höchsten österreichischen Zivil- und Strafgerichts mit der Frage befassen, ob die in der RAO niedergelegten nationalen Normen, mit der europarechtlichen Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 AEUV zu vereinbaren seien.
Zukünftig auch im europäischen Ausland möglich
In seiner Entscheidung sagt der EuGH nun, dass diese Norm der RAO nicht mit der entsprechenden europarechtlichen Vorgabe vereinbar sei. Das europäische Höchstgericht kommt zu dem Entschluss, dass österreichische Konzipientinnen und Konzipienten in der Lage sein müssen, ihre praktische Ausbildung auch bei einem österreichischen Anwalt zu absolvieren, der im europäischen Ausland niedergelassen ist, sofern die Ausbildung nachweislich gleichwertig mit der in Österreich ist.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Katharina Plavec
Jones Day (Frankfurt): Dr. Johannes Willheim (Konfliktlösung), Sebastian Schwab (Corporate/M&A)
Vertreter Rechtsanwaltskammer Wien
Gerlach (Wien): Dr. Roland Gerlach (Arbeitsrecht)
Europäischer Gerichtshof, 3. Kammer
Dr. Constantinos Lycourgos (Kammerpräsident), Prof. Dr. Siniša Rodin (Berichterstatter), Prof. Dr. Nuno José Cardoso da Silva Piçarra, Dr. Octavia Spineanu-Matei, Prof. Dr. Niels Fenger (alle Richter)
Generalanwalt
Dr. Priit Pikamäe
Hintergrund: Neben ihrem ehemaligen Ausbildungsanwalt Willheim gehört auch der auf Corporate und M&A spezialisierte Counsel Schwab zum Team an der Seite von Plavec. Schwab ist Teil der von Willheim über die vergangenen zehn Jahre bei Jones Day in Deutschland aufgebauten Österreich-Praxis. Zu dieser zählt neben Willheim und Schwab noch ein weiterer Anwalt. Schwab ist österreichischer Rechtsanwalt und niedergelassener europäischer Rechtsanwalt. Willheim, der auch seit mehreren Jahren als Prüfer bei der RAK Wien fungiert, vertrat seine ehemalige Konzipientin bereits im Verfahren vor dem OGH.
Die Vertretung der RAK Wien vor dem EuGH sowie im vorangegangenen Verfahren vor dem OGH übernahm der Wiener Arbeitsrechtler Gerlach. Er war Angehöriger des Ausschusses der RAK Wien, dem Exekutivorgan der Kammer, innerhalb dessen er für berufsrechtliche Fragen zuständig war. Zum 1. Jänner 2025 wurde Gerlach zum Anwaltsrichter für Berufsrecht der Rechtsanwälte am OGH ernannt.