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Vorgehen der Übernahmekommission widerspricht Europarecht

Der Europäische Gerichtshof hat der bisherigen Arbeitsweise der Übernahmekommission eine Absage erteilt. Die Luxemburger Richter erklärten Teile des österreichischen Übernahmegesetzes für europarechtswidrig. Nun ist der Gesetzgeber gezwungen nachzubessern und Betroffenen ein Mittel an die Hand zu geben, sich gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörde zu wehren.

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Sascha Hödl
Sascha Hödl

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